Die Deutsche Rentenversicherung (DRV) hat ihre Einschätzung zur Beitragsentwicklung abgegeben. Der Beitragssatz zur gesetzlichen Rente bleibt demnach auch im kommenden Jahr stabil bei 18,6 Prozent. Das sagte der Vorsitzende des Bundesvorstands, Alexander Gunkel, vor der Bundesvertreterversammlung in Potsdam. Für 2028 sei dann allerdings eine Anhebung auf 19,9 Prozent erforderlich, um ein Absinken der Rücklage unter die gesetzliche Mindesthöhe zu verhindern.
Die sogenannte Nachhaltigkeitsrücklage habe Ende 2025 bei 41,3 Milliarden Euro gelegen, was 1,38 Monatsausgaben entspreche, so Gunkel. Bis Ende 2026 werde dieser Puffer voraussichtlich auf rund eine Monatsausgabe sinken und im darauffolgenden Jahr weitgehend aufgezehrt sein. Die Mittel würden planmäßig zur Stabilisierung des Beitragssatzes eingesetzt.
Zahl der Rentner erreicht neuen Rekordwert: Viele gehen vorzeitig in den Ruhestand
Neue Rentenpflicht: Warum manche Witwen am Ende schlechter dastehen könnten
Kritik an geplanter Kürzung der Bundeszuschüsse
Gunkel wandte sich gegen die in den Eckwerten zum Bundeshaushalt 2027 vorgesehene Kürzung der Bundeszuschüsse um vier Milliarden Euro. Dies würde nach seinen Angaben bereits im kommenden Jahr zu einem um 0,2 Prozentpunkte höheren Beitragssatz führen. Eine solche Kürzung konterkariere die Beschlüsse zum Rentenpaket 2025, mit denen sich der Gesetzgeber verpflichtet habe, die Stabilisierung des Rentenniveaus und die Mütterrente III aus Steuermitteln zu finanzieren, sagte Gunkel.
Nicht beitragsgedeckte Leistungen sollten nach Auffassung der DRV sachgerecht aus dem Steueraufkommen finanziert werden und nicht aus Beiträgen von Arbeitnehmern und Arbeitgebern. Die Differenz zwischen nicht beitragsgedeckten Leistungen und Bundeszuschüssen liege mittlerweile bei 40 Milliarden Euro pro Jahr. Allein die Stabilisierung des Rentenniveaus koste im laufenden Jahr rund 400 Millionen Euro.
Neuerungen bei Altersvorsorge und Statusfeststellung
Gunkel verwies zudem auf das im Januar 2026 in Kraft getretene Betriebsrentenstärkungsgesetz II sowie auf das Altersvorsorgereformgesetz, das die geförderte private Altersvorsorge ausweiten soll. Künftig könne dabei das Erwerbsminderungsrisiko nicht mehr abgesichert werden, die Absicherung des Langlebigkeitsrisikos sei nicht mehr zwingend vorgesehen.
Für das im Koalitionsvertrag zur Reform vorgesehene Statusfeststellungsverfahren stellt die DRV nach eigenen Angaben einen neuen Online-„Selbstcheck Erwerbsstatus“ bereit. Damit könnten Auftraggeber und Auftragnehmer selbst prüfen, ob ihre Vereinbarungen eher auf Selbständigkeit oder auf eine abhängige Beschäftigung hinausliefen, so Gunkel.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]