Ab Januar brechen für Nichtraucher gute, für Raucher schwere Zeiten an: Das Abgeordnetenhaus beschloss gestern Abend mit 102 Ja-Stimmen das Nichtraucherschutzgesetz, das ab 1. Januar 2008 in Kraft treten wird. 33 Abgeordnete stimmten dagegen, sieben enthielten sich der Stimme. Wie sich das Gesetz auf die Gaststätten, Eckkneipen und Bars auswirken wird, wird sich erst nächstes Jahr zeigen. In anderen Bundesländern ist man da schon weiter.In Niedersachsen, Baden-Württemberg und Mecklenburg-Vorpommern gilt das Nichtraucherschutzgesetz seit 1. August. Allerdings erhebt Niedersachsen erst seit 1. November Bußgelder, in Mecklenburg-Vorpommern gilt das Rauchverbot bislang nur in öffentlichen Einrichtungen. Nach Ansicht der Ministerien gab es nur wenig Probleme. "Die Beschwerden von Nichtrauchern haben abgenommen", sagte der Sprecher des niedersächsischen Gesundheitsministeriums, Christian Stichternath, gestern. Seit Bußgelder verlangt würden, hielten sich die Wirte an das Verbot. Durchschnittlich gebe es noch eine Beschwerde am Tag. "Wir wollen aber kein Denunziantentum, die Anzeige kann nicht anonym gestellt werden", betonte Stichternath.Beim Hotel- und Gaststättenverband (Hoga) Niedersachsen sieht man das ganz anders. Empört ist man darüber, dass eine Wirtin in Hannover ein Bußgeld in Höhe von 100 Euro zahlen musste, ohne angehört worden zu sein. "Das Ordnungsamt muss doch mit der Wirtin reden", sagte Hoga-Hauptgeschäftsführer Rainer Balke. Im Ministerium widerspricht man, die Wirtin sei zuvor ermahnt worden."Es wird noch viel geraucht", sagte Balke. Das Problem seien "Ein-Raum-Gaststätten" wie Eckkneipen und Bars. Diese hätte oft kein Geld, um umzubauen. "80 Prozent derjenigen, die dort an der Theke stehen, sind Raucher", sagte Balke. Die Hoga Niedersachsen will demnächst eine Volksinitiative gegen das Nichtraucherschutzgesetz starten und auch vor dem Bundesverfassungsgericht klagen.In Baden-Württemberg wird das Nichtraucherschutz-Gesetz seit August durchgesetzt. "Das Gesetz wird problemlos angenommen", sagte die Sprecherin des Sozialministeriums, Susanne Keller, gestern. Viele Kneipen hätten die Gartenstühle draußen gelassen, legten Decken dazu und stellten Heizstrahler auf. Bei der Hoga Baden-Württemberg sieht man die Lage völlig anders. "Wir haben gravierende Probleme, bei vielen ist die Existenz akut gefährdet", sagte Hoga-Sprecher Daniel Ohl. In den Ein-Raum-Gaststätten sei der Umsatz um mehr als 20 Prozent zurückgegangen, auch Zulieferbetriebe wie Getränkehändler beklagten massive Umsatzrückgänge. "Die Raucher bleiben weg, die Nichtraucher kommen aber auch nicht", beschrieb Ohl die Situation. Probleme gibt es auch in Diskotheken, wo das Rauchen grundsätzlich untersagt ist. Die Besucher blieben fern, oder die Raucher stünden nachts vor der Diskothek auf der Straße, so Ohl, Oft gebe es dann Ärger mit den Anwohnern. Die Hoga rechnet bis Jahresende mit etlichen Betriebsschließungen. In Speisegaststätten mit Nebenräumen funktioniere das Nichtrauchergesetz aber.Als Problem wird in Baden-Württemberg empfunden, dass nun Nichtraucher Raucher oder Wirte anzeigen. Aber auch Wirte, die den Nichtraucherschutz durchsetzen würden, würden andere Kneipen-Inhaber anzeigen, wenn diese das Rauchen zuließen. "Mit diesem Gesetz werden Konflikte und das Denunziantentum gefördert", war Hoga-Sprecher Daniel Ohl überzeugt.In Berlin soll nun ein Volksbegehren gegen das Nichtraucherschutzgesetz gestartet werden. Rund 25 Berliner haben sich zu einem "Netzwerk Rauchen" zusammengeschlossen, darunter sind auch einige Wirte. "Der Senat gefährdet die einmalige Berliner Kneipenkultur", sagte Sebastian Meskes, einer der Initiatoren.------------------------------Das GesetzGültigkeit: Das Gesetz gilt ab dem 1. Januar 2008. Bußgelder sollen aber erst ab 1. Juli 2008 erhoben werden. Der Senat will vor allem Gastronomen und Restaurant-Besuchern Zeit geben, sich an die neuen Verbote zu gewöhnen.Rauchverbot: Schon jetzt darf in Schulen, Bahnhöfen und den Bundesbehörden nicht geraucht werden. In Berlin muss die Zigarette künftig auch in allen öffentlichen Einrichtungen (Senatsverwaltungen, Bezirksämter, Bürgerämter) aus bleiben. In Krankenhäusern, Kitas und allen Kinder- und Jugendeinrichtungen ist das Rauchen ebenfalls verboten. Auf Spielplätzen hingegen nicht.Bildung: In Universitäten und Fachhochschulen wird das Rauchen untersagt.Kultur: In Theatern, Opernhäusern und kulturellen Einrichtungen darf nur noch auf der Bühne geraucht werden - wenn es das Stück verlangt.Gastronomie: In Gaststätten, Kneipen und Diskotheken ist das Rauchen nur in einem abgetrennten Nebenraum erlaubt. Dieser muss kleiner als der Hauptgastraum sein und darf kein Durchgangszimmer zur Küche oder zur Toilette sein. In Diskotheken gibt es außerdem eine weitere Einschränkung: Der Nebenraum ist nur zulässig, wenn der Club nicht von Minderjährigen besucht wird.Gefängnisse, Gerichte, Polizeigebäude: In Strafanstalten dürfen die Gefangenen in den Zellen rauchen. Auch in Gerichten werden Raucherzonen eingerichtet, da die Angeklagten und ihre Rechtsvertreter in den Pausen das Gebäude nicht kurz verlassen können. In Polizeigebäuden wird das Rauchen verboten -- mit Ausnahme bei Vernehmungen. Ein Rauchverbot des Betroffenen könnte als Druckmittel verstanden werden.Ausnahmen: Hotels und Einkaufszentren können selbst entscheiden, ob sie Raucherzonen einrichten. In den Hotelrestaurants gilt die Gaststätten-Regelung: Geraucht werden darf nur in einem Nebenraum. Das Land Brandenburg hat dagegen für Hotels und Einkaufszentren ein Rauchverbot verhängt.Kontrollen: Die Ordnungsämter in den Bezirken sollen die Einhaltung des Rauchverbots kontrollieren. Die Polizei sieht sich nicht in der Lage, diese Aufgabe zu übernehmen, wird Anzeigen aber an die Ordnungsämter weiterleiten.Bußgeld: Zum Beispiel in Restaurants oder Kneipen können Bußgelder verhängt werden - sowohl gegen den rauchenden Gast, als auch gegen den Wirt, der dies duldet. Der Gast kann mit 100 Euro, der Wirt mit bis zu 1 000 Euro belangt werden. Im Extremfall ist es möglich, die Konzession zu entziehen.------------------------------"Der Senat gefährdet die einmalige Berliner Kneipenkultur." Sebastian Meskes vom Netzwerk Rauchen, das ein Volksbegehren gegen das Gesetz plant------------------------------Foto: Raucher müssen draußen bleiben: Gestern Abend vor dem Semilasso in Kreuzberg, ab 1. Januar überall in Berlin.
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