Das Verwaltungsgericht Berlin hat den Entzug der EU-Freizügigkeit für eine in Berlin lebende Irin wegen mutmaßlicher Straftaten im Zusammenhang mit propalästinensischen Protesten für rechtswidrig erklärt. Das entschied die 21. Kammer des Gerichts, wie dieses am Mittwoch mitteilte. Von der Frau gehe keine hinreichend schwere Gefährdung der öffentlichen Ordnung oder Sicherheit aus.
Die Klägerin lebt nach Angaben des Gerichts seit 2022 in Deutschland. Die Staatsanwaltschaft Berlin hatte 2024 und 2025 mehrere Ermittlungsverfahren gegen sie geführt. Vorgeworfen wurde ihr unter anderem, propalästinensische Parolen verwendet, Widerstand gegen Vollstreckungsbeamte geleistet und sich an der Besetzung des Präsidiumsgebäudes der Freien Universität Berlin (FU) beteiligt zu haben.
Im März 2025 hatte das Landesamt für Einwanderung (LEA) daraufhin den Verlust der Freizügigkeit festgestellt und der Frau die Abschiebung nach Irland angedroht. Dagegen hatte die Irin per Eilantrag geklagt und nun Erfolg gehabt.
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Inzwischen seien alle Ermittlungsverfahren gegen die Klägerin eingestellt worden, teilte das Gericht mit. Eine Verurteilung sei nie erfolgt, Anklage nicht erhoben worden. Dass die Frau tatsächlich in strafbarer Weise an der Besetzung des FU-Präsidiumsgebäudes beteiligt gewesen sei, habe die Staatsanwaltschaft nicht mit hinreichender Sicherheit feststellen können. Im Übrigen sei ohnehin nur wegen Verstößen im Bereich der einfachen Kriminalität ermittelt worden.
Auch unabhängig von Straftaten habe das Land Berlin nicht darlegen können, dass von der Klägerin eine „hinreichend schwere und tatsächliche Gefährdung“ ausgehe, die den Verlust ihrer Freizügigkeit als EU-Bürgerin rechtfertigen würde, so das Gericht.
Gegen das Urteil kann nach Angaben des Verwaltungsgerichts ein Antrag auf Zulassung der Berufung beim Oberverwaltungsgericht Berlin-Brandenburg gestellt werden.
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