Eine Wette unter Bezirken zugunsten der Berliner Kältehilfe hat in der Senatskanzlei einen Prüfvorgang ausgelöst, wie er sonst bei Korruptionsverdacht üblich ist. Das geht aus einem Bescheid des Regierenden Bürgermeisters von Berlin hervor, der dieser Redaktion vorliegt. Insgesamt 21 Aktenstücke listet die Behörde auf, nur fünf davon werden – unter Schwärzungen – herausgegeben.
Die Kaffeewette besteht seit 2019 und war in Neukölln ins Leben gerufen worden. Bürger waren aufgerufen, Kaffee für die Kältehilfe zu spenden. Ziel ist es, möglichst viel Kaffee für die Einrichtungen der Kältehilfe in ihrem Bezirk zu sammeln, damit eine große Geldspende dazukommt. In diesem Jahr beteiligen sich erstmals alle zwölf Bezirke. Doch was als eine wohltägige Aktion begann, endete in einem wochenlangen juristischen und politischen Klärungsprozess.
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Berliner Kaffeewette: Vertrauensanwalt wird eingeschaltet
Bereits am 2. Dezember 2025 schaltete sich der Vertrauensanwalt der Berliner Verwaltung in den Vorgang ein. Adressat seiner E-Mail war das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg, Betreff: „Teilnahme an überbezirklicher Kaffeewette“. Wenige Tage später, am 9. Dezember, wandte sich das Bezirksamt mit einem „Klärungsbedarf Berliner Kaffeewette“ an die Senatskanzlei. Am 10. Dezember meldete sich die Zentralstelle Korruptionsbekämpfung beim Bezirksamt; noch am selben Tag schrieb das Bezirksamt an die AG Interne Revision/Korruptionsbekämpfung. Am 11. Dezember beteiligte sich auch das Bezirksamt Steglitz-Zehlendorf mit einer Anfrage zur rechtlichen Einschätzung.
Innerhalb von rund neun Tagen waren damit ein freiberuflicher Vertrauensanwalt der Verwaltung, die behördliche Korruptionsbekämpfung, die Interne Revision sowie mindestens zwei Bezirksämter mit dem Vorgang befasst. Welche konkreten Sorgen den Anstoß gaben, geht aus dem Bescheid nicht hervor – die entsprechenden Unterlagen aus der Antwort des Regierenden Bürgermeisters werden komplett zurückgehalten.
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Auffällig ist die Rolle des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg. Drei der ersten vier Dokumente betreffen direkt dessen Korrespondenz – mit dem Vertrauensanwalt, mit der Senatskanzlei und mit der Korruptionsbekämpfung. Wer im Bezirksamt die Prüfung initiierte und aus welchem konkreten Anlass, lässt der Bescheid offen. Klar ist nur: Der Bezirk suchte aktiv juristischen Rat, bevor das Thema auf die Senatsebene gelangte.
Am 18. Dezember entstand in der Senatskanzlei ein interner Vermerk mit dem Betreff „Rechtliche Prüfung der Durchführbarkeit der sog. Berliner Kaffeewette“. Es folgten weitere interne E-Mail-Verläufe. Am 30. Dezember wurde eine „Leitungsvorlage RBm“ – also für den Regierenden Bürgermeister – erstellt. Innerhalb eines Monats war aus einer bezirklichen Anfrage eine Angelegenheit der Hausspitze geworden.
Senat schwärzt Unterlagen zur Untersagung der Kaffeewette
Anfang Januar 2026 verdichtete sich der Vorgang weiter. Am 6. Januar zirkulierte in der Senatskanzlei ein E-Mail-Entwurf für den Regierenden Bürgermeister zur „Berliner Kaffeewette“. Am 9. Januar folgte eine Leitungsvorlage „zur Kenntnis Wowereit-Gremium“. Am 14. Januar versandte die Senatskanzlei eine E-Mail an alle Bezirksbürgermeister.
Am 16. Januar 2026 schaltete sich erstmals die Senatsverwaltung für Finanzen ein – mit einer „Rechtl. Bewertung, Kaffee-Wette“. Noch am selben Tag verschickte der Regierende Bürgermeister persönlich eine E-Mail an alle Bezirksbürgermeisterinnen und Bezirksbürgermeister. Betreff: „Durchführung der Berliner Kaffeewette – hier: Genehmigung“. Drei Tage später, am 19. Januar, hielt ein interner Vermerk die „Genehmigung der sog. Berliner Kaffeewette durch RBm“ fest.
Die Senatskanzlei schwärzt zahlreiche Akten zu den internen Vorgängen bei der Kaffeewette.
© BLZ
Dass die Finanzverwaltung erst am Tag der finalen Entscheidung in den Akten auftaucht, ist bemerkenswert. Welche zuwendungs- oder haushaltsrechtlichen Aspekte sie beisteuerte, bleibt offen – auch dieses Dokument ist nur teilweise einsehbar.
Bemerkenswert ist hier: In den herausgegebenen Aktenbezeichnungen, die diese Redaktion einsehen konnte, finden sich keine Hinweise zur Untersagung, sondern am Ende eine Genehmigung durch den Regierenden Bürgermeister. Allerdings wurde die Kaffeewette durch Kai Wegner zwischenzeitlich untersagt, am 15. Januar fanden sich erste Medienberichte dazu. Die Senatskanzlei äußerte rechtliche Bedenken, hieß es. Alle Bezirke wollten sich in diesem Jahr an der Wette beteiligen – mit Ausnahme des Bezirks Friedrichshain-Kreuzberg.
Es hagelte massive Kritik an Wegner und der Senatskanzlei, auch da genaue Begründungen der Untersagung nicht öffentlich kommuniziert wurden. Am 19. Januar gab die Senatskanzlei dann eine neue offizielle Pressemitteilung heraus. Die Kaffeewette, die seit sieben Jahren stattfindet, sei jetzt offiziell genehmigt.
Wegners Senatskanzlei begründet Schwärzungen
Wie genau der Vorgang dazu ablief, lässt sich dank der Schwärzungen jedoch nicht aus den Dokumenten erkennen. Ebenso wenig welche neuen Erkenntnisse innerhalb weniger Tage zu Lichte kamen, die den Verdacht der Vorteilsnahme aus dem Weg räumten.
Von offizieller Seite hieß es: Kai Wegner habe das Unverständnis der Bezirke zur Wettabsage zum Anlass genommen, um sich mit der Senatsverwaltung für Finanzen hinsichtlich der Genehmigungsfähigkeit der bei der Kaffeewette in Rede stehenden Vorteilsannahme auszutauschen. Normalerweise seien die Vorschriften über das Verbot der Annahme von Belohnungen, Geschenken und sonstigen Vorteilen streng auszulegen. Die dafür zuständige Senatsfinanzverwaltung habe nun aber mitgeteilt, dass „im vorliegenden Fall eine Genehmigung nach entsprechender Ermessensausübung nicht ausgeschlossen ist“.
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Die Senatskanzlei begründet die weiteren Schwärzungen damit, dass die Unterlagen Beratungsgrundlage für die Sitzung des Rates der Bürgermeister im vergangenen Dezember gewesen seien. Die anderen Unterlagen enthielten „Abwägungen und Handlungsempfehlungen“ innerhalb der Senatskanzlei.
Genaue Gründe für Untersagung der Kaffeewette bleiben unklar
Damit bleiben genau jene Aktenteile unter Verschluss, die die juristische Substanz des Vorgangs ausmachen: die Korruptionsbewertung, die interne Abwägung, die Empfehlungen an den Regierenden Bürgermeister sowie der Schriftwechsel mit der Finanzverwaltung. Die Behörde bestätigt mit ihrer eigenen Argumentation, dass es einen ausführlichen behördeninternen Diskussionsprozess gab – über dessen Inhalt sie jedoch nichts preisgeben will.
Eine zentrale Funktion in dem Vorgang scheint der Vertrauensanwalt der Berliner Verwaltung gespielt zu haben. Seine E-Mail an das Bezirksamt Friedrichshain-Kreuzberg vom 2. Dezember 2025 steht am Anfang der Aktenchronologie. Die Senatskanzlei verweigert die Einsicht in dieses Dokument mit Hinweis auf die anwaltliche Verschwiegenheitspflicht.
Der Bescheid hält ausdrücklich fest, dass eine „Zusammenfassung der Einschätzung des Vertrauensanwaltes auch in weiteren von Ihnen beantragten Unterlagen enthalten ist“. Diese Passagen wurden in allen betroffenen Dokumenten geschwärzt. Welche rechtlichen Risiken der Anwalt sah, bleibt damit das bestgehütete Geheimnis des Vorgangs – obwohl seine Einschätzung offenbar in nahezu jede weitere Bewertung einfloss.
Was öffentlich als Spendenaktion zugunsten der Kältehilfe wahrgenommen wurde, war intern offenbar Gegenstand eines weit größeren juristischen und politischen Klärungsprozesses. Die Akten lassen sich als Chronik einer Verwaltung lesen, die zwischen Korruptionsprävention, Sponsoringregeln und der politischen Symbolik einer Wohltätigkeitsaktion eine Linie suchte – und dafür sechs Wochen, mehrere Senatsverwaltungen und die Hausspitze brauchte. Die zentrale Begründungskette, warum eine Charity-Aktion einer derart intensiven Prüfung unterzogen wurde, bleibt unter Verschluss.
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