Berliner Sozialgericht weist Klage einer Witwe ab. Revision ist möglich

Kein Nachschlag für Stasi-Rentner

Sabine Deckwerth
3 Min

BERLIN. Man könne nicht Äpfel mit Birnen vergleichen, sagte der Vorsitzende Richter Michael Kanert. Und wies gestern eine Klage der Witwe eines Offiziers des ehemaligen Ministeriums für Staatssicherheit (MfS) vor dem Berliner Sozialgericht ab.Die 74-Jährige wollte dort eine Rentennachzahlung für ihren verstorbenen Ehemann erstreiten. Dieser war Physiker und jahrelang für die DDR-Staatssicherheit tätig. Er arbeitete unter anderem an der Akademie der Wissenschaften und war dort als "Offizier im besonderen Einsatz" (OibE) für die Auslandsspionage tätig. Wie alle anderen ehemaligen MfS-Mitarbeiter hatte er bis zu seinem Tod im Jahr 2003 nur eine gekürzte Altersversorgung in Höhe von 1 958 DM (1 001 Euro) erhalten. Diese orientierte sich nicht an seinem MfS-Einkommen, sondern an der Durchschnittsrente eines DDR-Arbeitnehmers.Der gestrige Prozess gegen die Deutsche Rentenversicherung hat Bedeutung über Berlin hinaus. Bundesweit sollen rund 100 000 Menschen von solchen Rentenkürzungen betroffen sein. Hintergrund sind Entscheidungen des Bundesverfassungsgerichts. Das hatte 1999 und 2004 die Kürzung der MfS-Renten bestätigt und argumentiert, dass das MfS deutlich überhöhte und nicht auf Leistung beruhende Arbeitsentgelte gezahlt hatte. Die Karlsruher Richter ließen aber Gerichten die Möglichkeit offen, die Sache erneut zu prüfen, wenn "neue Tatsachen" über die Einkommensstruktur des MfS vorliegen. Denn eine feste Entgeltverordnung des MfS liegt bis heute nicht vor.Aus Sicht der Klägerin beweist nun ein neues Gutachten, dass MfS-Mitarbeiter nicht wesentlich höher als Mitarbeiter anderer militärischer Bereiche der DDR wie etwa der Nationalen Volksarmee (NVA) oder des Ministeriums des Innern (MdI) bezahlt wurden. Deren Rente wird normal berechnet. Die Klägerin verlangte deshalb wegen acht Jahre zu Unrecht gekürzter Rente eine Nachzahlung für ihren Mann von etwa 450 Euro pro Monat oder rund 43 000 Euro insgesamt.In dem neuen Gutachten werteten zwei Wissenschaftler Einkommensdaten von Mitarbeitern der NVA, des Innenministeriums und der Stasi aus. Aus Sicht der Berliner Sozialrichter gibt es bei der Auflistung aber viele Lücken und Ungereimtheiten. "Wir halten diese Vergleichsrechnung nicht für zulässig", sagte Richter Michael Kanert. Vielmehr bestätige das Gutachten bisherige Annahmen und sei ausdrücklich ein Beleg dafür, dass die höhere Entlohnung der MfS-Mitarbeiter der "Sicherung der politischen Macht diente". So gehe beispielsweise aus dem Gutachten hervor, dass MfS-Mitarbeiter ein 20 Prozent höheres Einkommen hatten als Angehörige der NVA. Zudem habe kein anderer ziviler Zweig je das Einkommensniveau des MfS erreicht, sagte Kanert. "Wir halten das Gutachten nicht für geeignet, die Auffassung des Bundesverfassungsgerichts in Frage zu stellen."In Anbetracht der "grundsätzlichen Bedeutung des Falls" ließ die Kammer eine Sprungrevision zum Bundessozialgericht zu. Das Thema ist damit nicht vom Tisch. Nach Angaben des Anwalts der Klägerin sollen weitere acht Musterprozesse geführt werden, sieben vor dem Landessozialgericht, einer vor dem Leipziger Sozialgericht. "Abwarten und weiterkämpfen" kommentierte gestern ein Zuhörer das Urteil.------------------------------"Die höhere Entlohnung der MfS-Mitarbeiter diente der Sicherung der politischen Macht." Richter Michael Kanert

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