Laut Medienbericht

Verfassungsschutz stuft Berliner AfD als „Verdachtsfall“ ein

Der Verfassungsschutz kann die Partei somit auch mit V-Leuten oder dem Abhören von Telekommunikation beobachten.

Team News Eva Maria Braungart AFP/eb
1 Min
Der Berliner Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als „Verdachtsfall“ ein (Symbolbild).

Der Berliner Verfassungsschutz stuft die Landes-AfD als „Verdachtsfall“ ein (Symbolbild).

© Imago/Steinach

Auch Brandenburger Verfassungsschutz stuft AfD als „Verdachtsfall“ ein

Der Sprecher der für den Verfassungsschutz zuständigen Berliner Senatsverwaltung für Inneres wollte eine Anfrage der Zeitung mit Verweis auf das Berliner Verfassungsschutzgesetz nicht kommentieren. Die Bekanntgabe einer Einstufung als Prüf- oder Verdachtsfall ist laut Gesetz unzulässig. Eine öffentliche Information darf erst erfolgen, wenn der Verfassungsschutz eine Vereinigung als gesichert extremistisches Beobachtungsobjekt einstuft.

Zuvor hatten bereits die Verfassungsschutzbehörden von Brandenburg, Sachsen, Sachsen-Anhalt und Thüringen die jeweiligen Landesverbände der Partei als Verdachtsfall klassifiziert. Auch das Bundesamt für Verfassungsschutz stufte die Bundespartei als „Verdachtsfall“ ein. Die AfD hatte dagegen allerdings erfolgreich geklagt.

Open Source

Open Source

Sie haben etwas zu sagen? Senden Sie uns Ihren Text! 

Einreichen
Open Door

Open Door

Sie möchten ein Thema vorschlagen? Senden Sie uns Ihren Vorschlag!

Vorschlagen
Send feedback

Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]

Lesen Sie mehr zum Thema
weltbune Banner