Die Bundesgesellschaft für Endlagerung (BGE) in Peine hat die mögliche Fläche für ein Endlager für hoch radioaktiven Atommüll auf weniger als fünf Prozent des Bundesgebiets eingegrenzt.
Rheinland-Pfalz, Hessen, Berlin, Sachsen und das Saarland scheiden damit vollständig aus der laufenden Suche aus. Die Entscheidung über den endgültigen Standort liegt beim Bundestag.
Sachsen, Berlin und Hessen sind nach Angaben der BGE in diesem Jahr neu aussortiert worden. Rheinland-Pfalz schied 2025 aus, das Saarland war bereits 2020 herausgefallen. Damit ist inzwischen die gesamte Landesfläche Deutschlands bearbeitet oder bewertet.
Von 54 Prozent auf unter fünf
Hohe Sicherheitsanforderungen für Endlager
Die drastische Verkleinerung ist das Ergebnis eines schrittweisen Prüfverfahrens. Bei jedem Durchgang werden die Sicherheitsanforderungen erhöht – Gebiete, die eine Hürde nicht überspringen, fallen endgültig heraus.
Das wichtigste Instrument sind dabei sogenannte repräsentative vorläufige Sicherheitsuntersuchungen. Auf Grundlage vorhandener geologischer Daten und Geodaten wird geprüft, ob der sichere Einschluss hoch radioaktiver Abfälle unter den jeweiligen Bedingungen im Untergrund zu erwarten ist.
Grundsätzlich kommen drei Gesteinsarten für das unterirdische Endlager infrage: Granit, Salz und Ton. Alle drei gelten als potenziell geeignet, radioaktive Abfälle dauerhaft von der Biosphäre abzuschirmen.
Beschädigte oder gefährdete Untergründe schließt das Bundesamt für die Sicherheit der nuklearen Entsorgung (BASE) aus. Bergbaugebiete, Regionen mit vulkanischer Aktivität und erdbebengefährdete Zonen kommen demnach nicht infrage.
Mögliches Endlager: Das sind die Ausschlusskriterien
Ein zentrales Problem ist Wasser: Radioaktive Stoffe dürfen nicht über Wasserpfade an die Erdoberfläche gelangen. Zudem geben die Abfälle auch im Endlager noch Wärme ab, die das umgebende Gestein ableiten können muss.
Das Endlager soll durch eine mindestens 300 Meter mächtige Gesteinsschicht von der Oberfläche getrennt sein. Erst in einer späteren Phase des Verfahrens wird auch die Nähe zu Ballungszentren berücksichtigt.
Keine verbindlichen Ergebnisse vor Ende 2027
Die jetzt veröffentlichten Arbeitsstände sind noch keine verbindlichen Ergebnisse. Die Einengung auf konkrete Standortregionen soll erst Ende 2027 erfolgen, wenn die BGE die erste Phase der Suche abschließt.
Dann will die Gesellschaft Regionen für die oberirdische Erkundung vorschlagen. Nach eingehender Prüfung durch Wissenschaftler und das BASE entscheidet der Bundestag, wo die zweite Phase beginnt.
Deutschlands Atomausstieg ist kein Naturgesetz: „In Demokratien ist nichts „irreversibel“
Atomkraft? Mehr denn je: Nein danke!
Insgesamt geht es um rund 27.000 Kubikmeter hochradioaktiven Abfall, der in mehr als 60 Jahren Atomkraftnutzung angefallen ist. Der künftige Standort soll Sicherheit für eine Million Jahre bieten. Derzeit lagert deutscher Atommüll in sechzehn oberirdischen Zwischenlagern, verteilt auf verschiedene Bundesländer. Die letzten deutschen Atomkraftwerke gingen im April 2023 außer Betrieb.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]