Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat entschieden, dass das Berliner Landgericht die Entziehung mehrerer Immobilien der Familie Remmo neu prüfen muss. Das Gericht hatte diese zuvor abgelehnt – machte dabei aber Rechtsfehler, wie der BGH in einem nun bekannt gewordenen Urteil feststellte.
Konkret geht es um sechs Wohnungen oder Gebäude, die zwischen 2012 und 2018 für insgesamt knapp 1,9 Millionen Euro erworben wurden. Die Staatsanwaltschaft wollte die Immobilien in einem sogenannten selbstständigen Einziehungsverfahren einziehen lassen.
BGH: Gericht muss Fälle erneut prüfen
Das ist seit einer Neuregelung vom Juli 2017 möglich, wenn das betroffene Vermögen aus Straftaten stammt – dafür aber niemand verurteilt werden kann. Im konkreten Fall gab es Geldwäschevorwürfe gegen den Käufer der Immobilien. Die Ermittlungen gegen ihn wurden aber 2020 eingestellt.
Der Mann war im Dezember 2023, als das Berliner Landgericht die Einziehung der Immobilien ablehnte, 27 Jahre alt. Die Staatsanwaltschaft ging davon aus, dass ein damals 18-jähriges Mitglied der Remmo-Familie zwischen 2012 und 2018 sechs Immobilien für 1,9 Millionen Euro für seine Großfamilie erwarb.
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Das Landgericht glaubte, dass sein Vater die Aufträge für die Immobilienkäufe gab – aber nicht offiziell als Eigentümer auftreten wollte, weil er Sozialleistungen bezog. Es ging in seinem Urteil davon aus, dass eine Immobilie nur dann eingezogen werden kann, wenn sie vollständig durch Straftaten finanziert wurde. Das sah der BGH nun anders.
Entscheidend ist demnach, dass der aus Straftaten stammende Anteil nicht „völlig unerheblich“ ist. Das Landgericht muss auch prüfen, ob womöglich aus Straftaten stammendes Geld über legale Finanzierungsformen wie ein Bankdarlehen eingebracht wurde.
BGH findet Rechtsfehler bei Entscheidung von Berliner Gericht
Der BGH fand auch Rechtsfehler bei der Beweiswürdigung. Unter anderem sei nicht genau geprüft worden, ob angebliche Erträge aus Verkäufen und Vermietung im Libanon plausibel seien. Das Landgericht müsse das Gesamtbild betrachten, beispielsweise den Einsatz von Strohmännern oder Falschangaben in notariellen Verträgen unter Mitwirkung des Vaters. Auch habe das Landgericht die zeitliche Nähe zu einem Sparkasseneinbruch im Jahr 2014 mit über 10 Millionen Euro Beute nicht berücksichtigt.
Im März dieses Jahres ordnete das Landgericht bereits die Einziehung von 58 Clanimmobilien in Berlin und Brandenburg an. Über das schon im Juli ergangene BGH-Urteil berichtete zuerst das Portal Legal Tribune Online (LTO).
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