Solingen

BGH bestätigt lebenslange Haft für Attentäter von Solingen

Die Revision des verurteilten Syrers bleibt ohne Erfolg. Bei dem Anschlag auf dem Stadtfest waren im August 2024 drei Menschen getötet worden.

2 Min
Hunderte Kerzen, Blumen und Trauerschreiben am Gedenkort unweit des Tatorts.

Hunderte Kerzen, Blumen und Trauerschreiben am Gedenkort unweit des Tatorts.

© Christoph Reichwein/dpa

Der Bundesgerichtshof (BGH) in Karlsruhe hat das Urteil gegen den Täter des Anschlags von Solingen bestätigt. Das teilte das Gericht am Freitag mit. Der Syrer ist damit rechtskräftig zu einer lebenslangen Haftstrafe wegen Mordes verurteilt. Er hatte am 23. August 2024 auf dem Stadtfest der nordrhein-westfälischen Gemeinde drei Menschen erstochen und acht weitere teils schwer verletzt.

Nach den Taten floh der Mann und wurde einen Tag später gefasst. Der Anschlag löste bundesweit Bestürzung sowie eine Debatte über Änderungen in der deutschen Flüchtlings- und Asylpolitik aus.

Höchststrafe und Sicherungsverwahrung

Im September 2025 verhängte das Oberlandesgericht Düsseldorf die Höchststrafe gegen den Angeklagten. Es stellte die besondere Schwere der Schuld fest und ordnete zusätzlich zur Haft die Unterbringung in der Sicherungsverwahrung an. Die Revision des Verurteilten beim BGH hatte keinen Erfolg. (mit AFP)

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