Verbraucherschutz

BGH kippt Prime-Preiserhöhung – Amazon senkt Beiträge für Altkunden

Für bestimmte langjährige Prime-Mitglieder gelten vorerst wieder die alten Preise. Über Rückzahlungen wird in einem gesonderten Verfahren gestritten.

BLZ
2 Min
Amazon-Prime-Mitglieder erhalten unter anderem eine schnellere Zustellung ihrer Pakete.

Amazon-Prime-Mitglieder erhalten unter anderem eine schnellere Zustellung ihrer Pakete.

© Fleig/Eibner-Pressefoto/imago

Amazon muss nach einem Urteil des Bundesgerichtshofs die Prime-Beiträge für bestimmte Altkunden vorübergehend senken. Die Richter erklärten die beanstandeten Preisanpassungsregeln in den Allgemeinen Geschäftsbedingungen für unwirksam, wie die Deutsche Presseagentur am Donnerstag berichtete. Die Klauseln verstießen gegen das Transparenzgebot und benachteiligten Kunden unangemessen. Damit scheiterte Amazon auch in letzter Instanz. 

Aus den Regelungen werde nicht ausreichend deutlich, welche Rechte Kunden bei einer Preiserhöhung hätten, entschied der dritte Zivilsenat. Bereits das Landgericht und das Oberlandesgericht Düsseldorf hatten die Klausel für unwirksam erklärt. Geklagt hatte die Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen.

Alte Preise für unveränderte Mitgliedschaften

Amazon hatte die Beiträge im September 2022 ohne ausdrückliche Zustimmung der Kunden erhöht. Der Jahrespreis stieg von 69 auf 89,90 Euro, der Monatsbeitrag von 7,99 auf 8,99 Euro. Das Unternehmen begründete dies mit gestiegenen Kosten. Prime umfasst unter anderem Versandvorteile sowie Video- und Musikstreaming.

Amazon erklärte gegenüber der dpa, mit dem Urteil nicht einverstanden zu sein. Dennoch werde der Beitrag vorübergehend für Kunden angepasst, deren Mitgliedschaft vor dem 15. September 2022 begann und seitdem unverändert besteht. Für sie gelten bis auf Weiteres wieder die alten Preise. Das Unternehmen will Betroffene vor dem nächsten Zahlungstermin informieren.

Rückzahlungen sind Gegenstand einer separaten Sammelklage

Über bereits gezahlte höhere Beiträge wurde damit noch nicht entschieden. Die Verbraucherzentrale NRW will diese mit einer gesonderten Sammelklage beim Oberlandesgericht Hamm zurückholen. Laut dpa haben sich bislang etwa 145.000 Menschen angeschlossen.

Betroffene können sich weiterhin im Klageregister des Bundesamts für Justiz anmelden. Wie hoch eine mögliche Erstattung ausfällt, hängt unter anderem vom Abomodell und der Dauer der Zahlungen ab. Auch individuelle Rückforderungen sind möglich, dabei müssen Verjährungsfristen berücksichtigt werden.

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