Cybersicherheit

BKA und Bundespolizei: Was Ermittler künftig im Internet dürfen sollen

Neue Gesetzentwürfe geben deutschen Sicherheitsbehörden erweiterte digitale Ermittlungsbefugnisse. Doch nicht alles technisch Mögliche ist zulässig.

3 Min
Alexander Dobrindt (l, CSU), Bundesinnenminister, und Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

Alexander Dobrindt (l, CSU), Bundesinnenminister, und Stefanie Hubig (SPD), Bundesministerin der Justiz und für Verbraucherschutz.

© Bernd von Jutrczenka

Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) und Bundesjustizministerin Stefanie Hubig (SPD) haben sich auf drei Gesetzentwürfe geeinigt, die dem Bundeskriminalamt (BKA) und der Bundespolizei weitreichende neue Ermittlungswerkzeuge im digitalen Raum verschaffen sollen, wie die  Deutsche Presse-Agentur berichtet.

Im Zentrum der geplanten Reform steht die sogenannte automatisierte Datenanalyse: Damit sollen die Behörden künftig große Datenmengen systematisch auswerten, Muster erkennen und verborgene Zusammenhänge zwischen Tatverdächtigen und Straftaten aufdecken können. Zusätzlich soll ein Abgleich biometrischer Daten – etwa Fotos von Verdächtigen – mit öffentlich zugänglichen Informationen aus dem Internet ermöglicht werden. Ziel ist es, gesuchte Personen zu identifizieren und zu lokalisieren.

„Mit automatisierter Datenanalyse können BKA und Bundespolizei große Datenmengen durchforsten, Muster erkennen und versteckte Verbindungen sichtbar machen: Ein wichtiger Hebel im Kampf gegen Terrorismus und schwere Kriminalität", sagte Dobrindt zur Begründung. Der biometrische Internetabgleich helfe, Täter im Netz aufzuspüren und Gesichter Namen zuzuordnen.

Laut dem „Entwurf des Gesetzes zur Stärkung digitaler Ermittlungsbefugnisse in der Polizeiarbeit" sei die automatisierte Datenanalyse insbesondere für komplexe Ermittlungen in den Bereichen Terrorismus sowie schwerer und organisierter Kriminalität als Ermittlungsinstrument notwendig.

Justizministerin zieht rote Linien

Justizministerin Hubig erklärte, dass KI und andere digitale Werkzeuge bei der Strafverfolgung zwar wertvolle Dienste leisten könnten. Zugleich stellte sie klar: „Nicht alles, was technisch möglich ist, ist in einem Rechtsstaat zulässig." Entscheidungen im Strafverfahren dürften ausschließlich von Menschen getroffen werden – nicht von KI-gestützten Systemen.

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Damit markiert Hubig eine klare Grenze zwischen dem Einsatz automatisierter Analyse als Hilfsmittel für Ermittler und einer eigenständigen Entscheidungskompetenz künstlicher Intelligenz in Strafverfahren. Die Gesetzentwürfe bewegen sich in einem Spannungsfeld, das europaweit kontrovers diskutiert wird: Einerseits drängen Sicherheitsbehörden auf leistungsfähigere digitale Werkzeuge, andererseits warnen Datenschützer und Bürgerrechtler regelmäßig vor den Risiken biometrischer Massenüberwachung.

Konkret bedeutet der biometrische Internetabgleich, dass Ermittler Fotos von Verdächtigen automatisiert mit frei zugänglichen Bildern im Netz – etwa aus sozialen Medien oder öffentlichen Datenbanken – vergleichen können. Die automatisierte Datenanalyse wiederum ermöglicht es, große, bereits vorhandene Datenbestände der Behörden mithilfe algorithmischer Verfahren auf Zusammenhänge zu durchsuchen, die menschlichen Ermittlern bei manueller Auswertung verborgen bleiben würden.

Wann die Gesetzentwürfe dem Bundestag vorgelegt werden, geht aus den vorliegenden Informationen nicht hervor.

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