BERLIN, 13. Februar. Die vom Bundesfinanzministerium berufene Börsensachverständigenkommission (BSK) hat die Bundesregierung aufgefordert, Unternehmensübernahmen so schnell wie möglich gesetzlich zu regeln. "Wir haben für Übernahmen keine klaren Spielregeln und dies ist ein unhaltbarer Zustand", sagte BSK-Sekretär Stefan Seip der "Berliner Zeitung" am Sonntag. Wenn der Gesetzgeber nichts tue, könne dies bei künftigen Übernahmen für Minderheits- und Kleinaktionäre böse Folgen haben, warnte Seip.Im freiwilligen Übernahmekodex der deutschen Wirtschaft seien die Interessen der Kleinaktionäre zwar ausreichend geschützt, sagte der Börsenexperte. Zahlreiche deutsche und noch mehr ausländische Unternehmen hätten den Kodex aber nicht unterschrieben, darunter beispielsweise auch die Autokonzerne Volkswagen und BMW. In einem Übernahmekampf könne es für ein angreifendes Unternehmen finanziell sehr lohnend sein, sich nicht an den freiwilligen Übernahmekodex zu halten. So könne niemand das Unternehmen dazu zwingen, den Minderheitsaktionären nach Übernahme der Kontrollmehrheit ein so genanntes Pflichtangebot zu machen. "Das kann bei den Übernahmekosten einen Unterschied in Milliardenhöhe ausmachen", sagte Seip."Keine neue Expertengruppe"Irritiert zeigte sich der Börsenfachmann über die Ankündigung von Bundeskanzler Gerhard Schröder, eine Expertengruppe mit der Prüfung des Falles Mannesmann-Vodafone und den daraus zu ziehenden Konsequenzen zu beauftragen. Es gebe bereits eine Übernahmekommission, die das Angebot von Vodafone auch eingehend geprüft habe, so Seip. Die vom Finanzministerium ernannte BSK befasse sich zudem seit Jahren intensiv mit der Frage, wie Übernahmen gesetzlich geregelt werden müssen. Der BSK gehören Aufsichtsräte und Vorstände von Banken und Unternehmen sowie Vertreter von Aktionär-Schutzvereinigungen an. "Es ist zu bezweifeln, ob wir darüber hinaus ein weiteres Expertengremium brauchen", sagte Seip. Er sprach sich dagegen aus, mit dem deutschen Übernahmegesetz zu warten, bis die geplante EU-Übernahmerichtlinie verabschiedet ist. Die Verabschiedung dieser schon seit längerer Zeit fertigen Richtlinie scheiterte bereits mehrfach am Widerstand Spaniens und Großbritanniens. "Wenn sich die Richtlinie noch länger verzögert, müssen wir mit einem deutschen Gesetz vorangehen", sagte Seip. Denn in Deutschland werde der Übernahmemarkt in den nächsten Jahren explodieren. "Mannesmann war erst der Anfang. Andere werden folgen", sagte er.Seip betonte, dass der Gesetzgeber nicht die Aufgabe habe, feindliche Übernahmen zu verhindern. Aus diesem Grund lehne er es strikt ab, grundsätzlich eine Barofferte an Minderheitsaktionäre gesetzlich vorzuschreiben. Barabfindungen für Aktionäre seien nicht finanzierbar. Deshalb gelte die Aktie jetzt überall als anerkannte Tauschwährung. "Mit dem Zwang zur Barofferte würde sich Deutschland vom globalen Kapitalmarkt abkoppeln", sagte Seip.
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]