Die rot-schwarze Landesregierung in Brandenburg untersagt der AfD, an Schulen Materialien und Werbemittel zu verbreiten. Die Partei kündigte Widerstand gegen die Entscheidung an.
Es sei verboten, „in der Schule, auf dem Schulgelände und bei schulischen Veranstaltungen außerhalb der Schule Kennzeichen und Propagandamittel verfassungsfeindlicher Organisationen mit sich zu führen, zu zeigen, weiterzugeben oder zu verteilen“, teilte das Bildungsministerium mit. Bei Organisationen, die in einem Verfassungsschutzbericht des Bundes oder eines Landes als extremistisch benannt würden, werde die Verfassungsfeindlichkeit vermutet, hieß es weiter.
Grundlage ist nach Angaben des Ministeriums ein 2024 ins Brandenburger Schulgesetz aufgenommener Paragraf, der verfassungsfeindliche Handlungen in Schulen untersagt. Danach müssen Schulen Vorfälle zur Verherrlichung des Nationalsozialismus sowie antisemitische oder rassistische Vorfälle sofort melden. Die Gesetzesverschärfung gilt als Reaktion auf einen anonymen Brief zweier Lehrkräfte einer Schule in Burg im Spreewald aus dem Jahr 2023, in dem von Rechtsextremismus, Sexismus und Homophobie berichtet worden war.
Verfassungsschutz stuft Landesverband als rechtsextremistisch ein
Der Verfassungsschutz stuft den brandenburgischen AfD-Landesverband als erwiesen rechtsextremistisch ein. Dies sei im Verfassungsschutzbericht 2025 vermerkt, teilte das Ministerium mit. Damit lägen die Voraussetzungen für den Paragrafen zum Verbot verfassungsfeindlicher Handlungen vor. Die Schulleitungen seien über den Bericht informiert worden.
AfD-Fraktion kündigt Widerstand an
Die AfD-Landtagsfraktion wies das Vorgehen zurück. „Der Kampf gegen Andersdenkende läuft“, sagte der Parlamentarische Geschäftsführer Dennis Hohloch am Dienstag. Es könne nicht sein, dass alles, was mit der AfD in Verbindung gebracht werde, zur Propaganda erklärt und an Schulen verboten werde. Dadurch werde massiver Druck auf die Schüler ausgeübt.
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Grundsätzlich gelte das Grundrecht der Meinungsfreiheit, betonte das Ministerium. In schulischen Veranstaltungen und auf dem Schulgelände bestehe während des Schulbetriebs ein allgemeines Verbot politischer Werbung, um parteipolitische Neutralität zu sichern. Eine Weisung, wie mit politischen Botschaften von Schülern umzugehen sei, gebe es nicht. Lehrkräfte sollten die Jugendlichen dabei begleiten, politische Themen kritisch zu analysieren und sich eine eigene Meinung zu bilden. (mit dpa)
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