POTSDAM. Dem Land Brandenburg kommen Behördenfehler, durch die Unternehmen finanzielle Nachteile erlitten haben, möglicherweise teuer zu stehen. Derzeit bearbeitet das Potsdamer Finanzministerium den Fall des bayerischen Unternehmers Peter Niedner, der vom Land eine Entschädigung von 20 Millionen Euro fordert - wahrscheinlich kein Einzelfall."Ein Präzedenzfall", heißt es auch im Wirtschaftsausschuss des Landtages. Unternehmer Peter Niedner beruft sich auf das aus der DDR übernommene Schadenshaftungsgesetz, das in Brandenburg unter Ministerpräsident Manfred Stolpe (SPD) sogar in die Landesverfassung aufgenommen wurde. Demnach hat ein Unternehmen Anspruch auf Entschädigung, wenn es nachweisen kann, dass ihm durch fehlerhaftes Verhalten von Behörden finanzielle Nachteile entstanden sind. Dabei können diese Fehler durchaus unbewusst entstanden sein. In keinem anderem ostdeutschen Bundesland können Unternehmer in diesem Umfang Schadenersatz gegenüber der Landesverwaltung geltend machen.Der Fall des erfahrenen Unternehmers Niedner lässt Brandenburgs Behörden in keinem besonders guten Licht erscheinen: Peter Niedner übernimmt 1992 mit seiner eigens dafür gegründeten Deuba Glas Großräschen GmbH das einstige Glaswerk bei Senftenberg. Den Tipp, sich dort zu engagieren, hat Niedner nach eigener Aussage aus dem Büro von Ex-Bundeskanzler Helmut Kohl (CDU) bekommen.Streit mit der Treuhand Auf dem riesigen Areal will Niedner 125 Millionen Euro investieren und in großem Stil mit einer eigens entwickelten Technik Glas für allerlei Zwecke recyceln. Ein Förderbescheid des Wirtschaftsministeriums über 20 Millionen Euro sei bereits zugesagt gewesen. Doch dann kommt es zwischen Niedner und der Treuhand zu einem Streit wegen der Altlasten auf dem Gelände. Schließlich zeigt die Treuhand den Geschäftsführer Niedner wegen Subventionsbetruges an. Es wurde gemutmaßt, dass Niedner durch angebliche Scheingeschäfte zu viel Mehrwertsteuer verrechnet hat. Nach einem Jahr wird das Verfahren eingestellt.Dafür aber versetzt Ende 1994 das für Großräschen zuständige Finanzamt Calau dem Investor Niedner einen schweren Schlag. Es entzieht ihm den Unternehmer-Status. Er darf nun überhaupt keine Mehrwertsteuer mehr geltend machen. Sein Engagement in Großräschen gilt nun formal als Hobby. "Wie ein Segler, der sich zum Freizeitvergnügen ein Boot kauft", sagt Niedner. Zwei Jahre hält er noch durch, dann geht Niedners Unternehmen in die Gesamtvollstreckung. Schuld daran, das ist für ihn klar, ist die Entscheidung des Finanzamtes Calau. Auch die Mitglieder des Wirtschaftsausschusses sprechen von einem Fehler des Finanzamtes Calau. Ein klarer Fall für das brandenburgische Staatshaftungsgesetz.Besonders krass: Im Jahre 2000 korrigiert sich das Finanzamt Calau selbst und billigt Peter Niedner die Unternehmer-Eigenschaft wieder zu. Das Potsdamer Finanzministerium verweist gegenüber Niedner in einem Schreiben vom Mai 2000 auf eine Entscheidung des Europäischen Gerichtshofes, die eine neue Rechtsgrundlage geschaffen habe.Niedner selbst fühlt sich in seiner Auffassung bestätigt und macht auf der Grundlage des Staatshaftungsgesetzes Schadenersatzansprüche in Höhe von 170 Millionen Euro gegenüber dem Finanzamt Calau geltend. Laut Gesetz ist das Land Brandenburg dazu verpflichtet, solche Entschädigungsansprüche binnen weniger Monate zu entscheiden. Doch Niedners Antrag liegt nun schon seit vier Jahren bei den Landesbehörden, ohne dass ihm bisher ein Bescheid erteilt worden ist. Der Vorgang wanderte vom Finanzamt Calau zur Oberfinanzdirektion nach Cottbus, die inzwischen aufgelöst ist, und von dort ins Finanzministerium. Dort will man nun dem Vernehmen nach bis Ende August entscheiden. Inzwischen hat Niedner ein Vergleichsangebot vorgelegt und fordert nur noch 20 Millionen Euro. Für den Fall eines Negativbescheides droht er mit einer Klage vor Gericht.Das Areal in Großräschen verfällt unterdessen weiter. Die Altlasten drohen nun das Grundwasser zu verunreinigen.------------------------------ Foto: Peter Niedner, 70, Investor aus Bayern
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