Corona

Maskenpflicht in Grundschulen: Brandenburg will sie heute abschaffen

In Berlin hingegen soll die Maskenpflicht für Grundschüler bestehen bleiben. Dafür soll die Testpflicht beim Frisör entfallen.

Team News Philippe Debionne dpa
2 Min
Die Maskenpflicht an Grundschulen und Horten soll in Brandenburg mit Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung vollständig entfallen.

Die Maskenpflicht an Grundschulen und Horten soll in Brandenburg mit Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung vollständig entfallen.

© dpa/Gregor Fischer

Im Anschluss an die Kabinettssitzung wollen Ministerpräsident Dietmar Woidke (SPD) und seine Stellvertreter, Innenminister Michael Stübgen (CDU) und Gesundheitsministerin Ursula Nonnemacher (Grüne), über die Ergebnisse berichten.

In der vergangenen Woche hatte sich das Kabinett nach Angaben des Gesundheitsministeriums darauf verständigt, dass die Maskenpflicht an Grundschulen und Horten mit Inkrafttreten der neuen Umgangsverordnung vollständig entfallen soll. Geplant ist auch, dass die Testpflicht für Veranstaltungen im Freien und für die Außengastronomie dann komplett entfallen soll. Die zulässige Teilnehmerzahl für Veranstaltungen soll sich künftig aus den Hygienekonzepten für den jeweiligen Veranstaltungsort ergeben. Als Obergrenze soll wieder die Zahl 1000 Gäste gelten.

Welche Lockerungen werden heute in Berlin beschlossen?

Auch in Berlin wird am Dienstag über mögliche Lockerungen beraten. Als unwahrscheinlich gilt dabei aber, dass die Maskenpflicht in Innenräumen und damit auch in Schulen aufgehoben wird. Eine Überlegung ist hingegen zum Beispiel im ÖPNV, beim Einkaufen und bei Restaurantbesuchen drinnen künftig nur noch medizinische statt der bisher vorgeschriebenen FFP2-Masken zu verlangen.

Die Senatsmitglieder wollen sich auch über andere Lockerungsschritte austauschen und voraussichtlich dazu auch Beschlüsse fällen. Dazu gehört unter anderem im Einzelhandel die Pflicht abzuschaffen, Kontaktdaten von Kunden zu dokumentieren. Auch Kontaktbeschränkungen im privaten Bereich könnten gelockert werden – und die Testpflicht bei körpernahen Dienstleistungen könnte wegfallen. Ein Besuch beim Friseur ginge dann wieder ohne Testnachweis.

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