Der politische Streit um das Fragerecht im brandenburgischen Landtag erreicht eine neue Eskalationsstufe: Sven Hornauf, Abgeordneter der Partei Bündnis Sahra Wagenknecht (BSW), verklagt Landtagspräsidentin Ulrike Liedtke (SPD) vor dem Landesverfassungsgericht. Hintergrund ist die Nichtweiterleitung von Anfragen Hornaufs an die Landesregierung, die Liedtke wegen eines angeblich unangemessenen Tons zurückgewiesen hatte.
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Auslöser des Konflikts war eine Anfrage Hornaufs zum Helenesee in Frankfurt (Oder). Der beliebte Badesee ist seit Jahren gesperrt, eine Sanierung ist geplant, doch die Kosten und die Zukunft des Projekts sind unklar. Hornauf stellte 2025 eine Kleine Anfrage an das Wirtschaftsministerium und kritisierte die Antworten als unzureichend. In einer weiteren Anfrage formulierte er scharfe Nachfragen, die von Liedtke nicht zur Beantwortung weitergeleitet wurden. Sie sah darin einen Verstoß gegen die parlamentarische Ordnung und argumentierte, dass der Ton respektvolle Grenzen überschritten habe, wie eine Sprecherin der Landtagsverwaltung erklärte.
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Hornaufs Fragen, die von der Märkischen Oderzeitung veröffentlicht wurden, enthalten Formulierungen wie: „Wurde die parlamentarische Anfrage zu Nummer 4 nicht gelesen, nicht verstanden oder einfach nur ignoriert?“ oder „Stellt das Niveau der Ignoranz der Frage 4 das übliche Niveau des antwortenden Vertreters der Landesregierung bei Anfragen von Mitgliedern des Landtages dar? Möchte das antwortende Mitglied der Landesregierung mit dieser Arbeitsweise, die bereits gegenüber anderen Kollegen praktiziert wurde, die Auslastung des Landesverfassungsgerichts erhöhen?“
Wurden Hornaufs Rechte als Abgeordneter verletzt?
Nachdem das Landtagspräsidium Hornaufs Einspruch im November 2025 zurückgewiesen hatte, reichte der Jurist und BSW-Abgeordnete am 26. Februar ein Organstreitverfahren vor dem Landesverfassungsgericht ein. Das Gericht muss nun klären, ob die Landtagspräsidentin mit ihrer Entscheidung Hornaufs Rechte als Abgeordneter verletzt hat.
Hornauf fiel nicht zum ersten Mal mit Kritik an der Regierung auf – auch zu Zeiten, als das BSW noch Teil der Koalition mit der SPD war. So hatte er auch mehrfach für Anträge der AfD gestimmt, obwohl Anträge der Opposition von Mitgliedern der Regierungskoalition grundsätzlich abgelehnt werden sollten. Kürzlich hatte er, wie auch die AfD, Klage vor dem Verfassungsgericht eingereicht, um mehr Transparenz über den Einsatz gefälschter Profile durch den Verfassungsschutz zu erzwingen.
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