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BSW-Spitzenkandidatin Wagenknecht bleibt von ARD-„Wahlarena“ ausgeschlossen

Die „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ wird ohne BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht stattfinden. Das Bundesverfassungsgericht lehnte eine Beschwerde ab.

Team News AFP/BLZ
1 Min
Sahra Wagenknecht, BSW-Spitzenkandidatin

Sahra Wagenknecht, BSW-Spitzenkandidatin

© Peter Hartenfelser/imago

Die ARD muss die BSW-Spitzenkandidatin Sahra Wagenknecht nicht in ihre für Montagabend geplante Sendung „Wahlarena 2025 zur Bundestagswahl“ einladen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde des BSW laut Mitteilung nicht zur Entscheidung an. Die Partei zeige nicht auf, wie sie in ihrem Recht auf Chancengleichheit verletzt werde, hieß es.

In der Sendung treten die Spitzenkandidaten Friedrich Merz (CDU), Alice Weidel (AfD), Olaf Scholz (SPD) und Robert Habeck (Grüne) auf und beantworten nacheinander live Fragen des Publikums. Der Westdeutsche Rundfunk als verantwortlicher Sender lud nur Parteien ein, die konstant bei zehn Prozent oder mehr Zustimmung in den Umfragen liegen.

Das BSW wehrte sich zunächst vor den nordrhein-westfälischen Gerichten dagegen, dass seine Spitzenkandidatin nicht eingeladen wurde, hatte dort aber keinen Erfolg. Nun scheiterte es auch vor dem Bundesverfassungsgericht.

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