KARLSRUHE. Der Leiter der Lübecker Staatsanwaltschaft, Heinrich Wille, darf sein Buch über den Tod des früheren Kieler Ministerpräsidenten Uwe Baschel (CDU) vorerst nicht veröffentlichen. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe nahm eine Verfassungsbeschwerde Willes nicht zur Entscheidung an. Wille vertritt nach Gerichtsangaben die These, dass der im Oktober 1987 tot in der Badewanne seines Genfer Hotelzimmers aufgefundene Barschel ermordet wurde. Die 1998 eingestellten Ermittlungen waren von der Staatsanwaltschaft Lübeck geführt worden. Die Buchveröffentlichung hatte der schleswig-holsteinische Generalstaatsanwalt Erhard Rex dem Lübecker Behördenleiter als Nebentätigkeit untersagt. (AFP)
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