BERLIN. Die Langzeitarbeitslosen sollen ihre Leistungen auch in Zukunft aus einer Hand bekommen. Bund und Länder verständigten sich gestern darauf, die vom Bundesverfassungsgericht beanstandete Mischverwaltung in den Jobcentern beizubehalten. Damit das Personal der Kommunen und der Bundesagentur für Arbeit in den Jobcentern weiter zusammenarbeiten kann, soll nun das Grundgesetz geändert werden. Die Arbeits- und Sozialminister fassten ihren Beschluss einstimmig.Für die rund sieben Millionen Hartz IV-Empfänger dürfte sich im Kern also nichts ändern. Sie werden weiter zu einer Anlaufstelle gehen können, wo ihre Anträge auf das Arbeitslosengeld II oder auf ergänzende Sozialleistungen angenommen und ausgezahlt werden. Die Mitarbeiter der Bundesagentur, die für das Arbeitslosengeld zuständig sind, und die Kollegen der Kommunen, die zum Beispiel Wohnkostenzuschüsse bewilligen, sollen wie bisher in den Jobcentern unter einem Dach beschäftigt sein können.Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) nannte die Entscheidung einen wirklichen Fortschritt. Er werde bis zum Ende des Sommers einen Gesetzentwurf vorlegen. Die Grundgesetzänderung muss in Bundestag und Bundesrat jeweils mit Zwei-Drittel-Mehrheit beschlossen werden. Im Bundesrat sind Union und SPD auf die Mitwirkung kleinerer Koalitionsparteien angewiesen. Die Grünen und die Linkspartei signalisierten aber bereits Zustimmung. Die Einigung sei ein Sieg der Vernunft, sagte etwa die Grünen-Arbeitsmarktexpertin Brigitte Pothmer.Der Beschluss kam überraschend. Eigentlich war ein langer Streit über die Neuorganisation der Jobcenter erwartet worden. Scholz hatte nach dem Verfassungsurteil im Februar mit der Bundesagentur ein Modell für "kooperative Jobcenter" vorgelegt, das die Länder freiwillig, also ohne Gesetzesänderung übernehmen sollten. Vor allem die Unions-Länder hatten das Modell aber abgelehnt. Nun ist es vom Tisch. Möglicherweise werden Teile davon aber übernommen. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) sagte, die Arbeit der etwa 350 Jobcenter müsse verbessert werden.Das Bundesverfassungsgericht hatte die vermischten Zuständigkeiten von Bundesagentur und Kommunen in den Jobcentern für grundgesetzwidrig erklärt und eine Neuregelung bis Ende 2010 gefordert. Nach Angaben von Scholz hätten die Karlsruher Richter zwar keine rechtliche Grundlage für diese Art der Verwaltung gesehen, die Arbeitsgemeinschaften aber prinzipiell für gut befunden. Die Rechtslage werde nun geändert. Der Chef der Bundesagentur für Arbeit, Frank-Jürgen Weise, hatte die Kooperation mit den Kommunen kürzlich noch als Katastrophe bezeichnet. Nun wollen Bund, Länder, Kommunen und Bundesagentur ihre Zusammenarbeit fortsetzen.------------------------------"Das ist ein großer Durchbruch. Wir haben einen Weg miteinander gefunden." Arbeitsminister Olaf Scholz (SPD)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]