Die Bundesregierung will dem Missbrauch von Vaterschaftsanerkennungen einen Riegel vorschieben. Hintergrund ist, dass durch die Anerkennung ausländischer Kinder deren Mütter ebenfalls ein Aufenthaltsrecht erhalten können. Aber oft leben die Kinder nicht bei den Vätern und diese entziehen sich teilweise der Zahlung von Unterhalt. In solchen Fällen können Jugend- und Sozialämter in die Zahlungspflicht genommen werden – ein Schlupfloch, das sich Sozialbetrüger zu Nutzen machen.
Zwar liegen keine belastbaren Statistiken über das Ausmaß der Belastung des Steuerzahlers vor. Jedoch haben einzelne Fälle wie die von Jonathan A. der 24 Kinder von unterschiedlichen Frauen anerkannte, medial und politisch hohe Wellen geschlagen.
Bund plant Gesetz gegen pauschale Anerkennung
Das Bundeskabinett wird wohl am heutigen Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der die Hürden für die Anerkennung einer Vaterschaft bei Eltern ohne deutsche Staatsbürgerschaft erhöht. Wenn dadurch ein Aufenthaltsrecht für Mutter und Kind entsteht, muss die Ausländerbehörde der Vaterschaftsanerkennung zustimmen. Nur so wird diese rechtswirksam. Verweigert die Behörde die Bestätigung, wird der benannte Mann nicht der rechtliche Vater des Kindes – und erhält damit auch nicht automatisch das Sorgerecht sowie das Recht auf Bezug von staatlichen Leistungen für das Kind.
Der Gesetzentwurf sieht neben der präventiven Kontrolle durch die Ausländerbehörden auch einen nachträglichen Kontrollmechanismus vor: Stellt sich später heraus, dass die Zustimmung durch Täuschung, Drohung oder Bestechung erwirkt wurde, kann sie zurückgenommen werden. Die Vaterschaft entfällt dann rückwirkend und der Betroffene muss die erschlichenen Leistungen zurückzahlen.
Ausnahmen für binationale Paare
Um binationale Paare nicht über Gebühr zu belasten, sind Ausnahmen von der Zustimmungspflicht vorgesehen. Das gilt etwa, wenn ein Paar länger einen gemeinsamen Wohnsitz hat, wenn der Anerkennende und die Mutter nach der Geburt des Kindes geheiratet haben oder wenn der Mann leiblicher Vater eines anderen Kindes derselben Frau ist.
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Bundesverfassungsgericht lehnte früheren Entwurf ab
Es ist nicht der erste Versuch, Scheinvaterschaften gesetzlich zu bekämpfen. Eine frühere Regelung erklärte das Bundesverfassungsgericht im Jahr 2013 für nichtig. Die Richter sahen einen unverhältnismäßigen Eingriff in das Recht auf Achtung des Familienlebens und das Persönlichkeitsrecht des Kindes.
Das Kindeswohl müsse Vorrang vor dem staatlichen Interesse an der Migrationskontrolle haben. Dem Kind stehe ein Recht auf Kenntnis der Abstammung, aber auch auf eine stabile rechtliche Identität zu. Die pauschale Anfechtung allein aus Motiven der Migrationsabwehr beeinträchtige die Rechte der Kinder zu stark.
Der neue Gesetzentwurf versucht nun, einen Ausgleich zwischen der Verhinderung von Rechtsmissbrauch und dem Schutz von Kindern und Familien zu finden. Klagen gegen das Gesetz sind zu erwarten. Ob es dann vor dem Verfassungsgericht Bestand haben wird, bleibt abzuwarten.
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