BERLIN. Nach dem Urteil des Bundesverfassungsgerichts zu den Jobcentern ist ein neuer Streit über die Zuständigkeit für die Betreuung von Langzeitarbeitslosen ausgebrochen. Der nordrhein-westfälische Arbeitsminister Karl-Josef Laumann (CDU) plädierte dafür, die Arbeitsvermittlung den Kommunen zu übertragen und damit der Bundesagentur für Arbeit die Verantwortung zu entziehen. Ähnlich hatte sich am Vortag bereits die hessische Sozialministerin Silke Lautenschläger (CDU) geäußert.Andere unionsgeführte Länder sind noch unentschlossen. Baden-Württembergs Ministerpräsident Günther Oettinger (CDU) plädierte für eine "Lösung aus einer Hand". Nun müsse geklärt werden, ob der Bund oder die Kommunen die Aufgabe übernehmen. Bayern teilte diese Meinung. Bremen hingegen will die Arbeitsvermittlung beim Bund belassen, so wie es auch Bundesarbeitsminister Olaf Scholz (SPD) plant. Nach dem Karlsruher Urteil vom Donnerstag verstößt die doppelte Zuständigkeit von Bund und kommunalen Trägern in den Jobcentern gegen das Grundgesetz.Alt warnt vor SchnellschüssenHeinrich Alt, im Vorstand der Bundesagentur für Arbeit für Hartz IV zuständig, warnte die Politik vor zu schnellen Konsequenzen aus dem Urteil. "Bei der ursprünglichen Hartz-IV-Reform ging alles recht schnell - beim nächsten Mal wäre ein bisschen mehr Vorbereitungszeit hilfreich", sagte Alt. Von der Neuregelung hänge viel ab, etwa die Software in den Jobcentern und die Personalplanung. Karlsruhe hatte die Politik aufgefordert, die Jobcenter bis 2010 zu reformieren.Alt warb für eine neue Zusammenarbeit mit den Kommunen. Bis auf den institutionellen Rahmen könne das bisherige Modell gerettet werden. Statt des rechtlichen Mantels der "Arbeitsgemeinschaften" könne etwa ein Kooperationsvertrag geschlossen werden. Der Kunde bekäme auf diese Weise eine klare Vorstellung, wer ihm welche Leistung bewilligt oder ablehnt. Die Bundesagentur ist für die Zahlung von Arbeitslosengeld II und die Arbeitsvermittlung zuständig, die Kommunen für das Wohngeld und die Schuldnerberatung. In den Jobcenter wurden diese Zuständigkeiten nach dem urteil aus Karlsruhe unzulässigerweise vermischt.
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