Bundesbeamte kritisieren Gesetzentwürfe von Anwälten

Merkel nimmt zu Guttenberg in Schutz

Sigrid Averesch
3 Min

BERLIN. Wenigstens ein wenig Zuspruch für den neuen Liebling der Deutschen gibt es. Regierungschefin Angela Merkel (CDU) hat gestern das Vorgehen von Wirtschaftsminister Karl-Theodor zu Guttenberg (CSU) verteidigt, der bei der Erstellung eines Bankengesetzes eine externe Kanzlei beauftragt hatte. "Die Kanzlerin sieht keine Anlass zu Kritik", sagte Regierungssprecher Ulrich Wilhelm. Er verwies darauf, dass es Vorgaben für die Beschäftigung externer Mitarbeiter gebe. Danach sollen diese nicht selbst Gesetzentwürfe entwerfen, sondern sie nach den Vorgaben des Ministeriums entwickeln. Diese Grenze sei eingehalten worden. Auch das Wirtschaftsministerium wies Vorwürfe zurück. Die Anwälte hätten den Gesetzentwurf nach Vorgaben des Ministeriums entwickelt, sagte ein Sprecher.Justizministerin Brigitte Zypries (SPD) hatte ihrem Kabinettskollegen zu Guttenberg Verschwendung von Steuergeldern vorgeworfen, weil er nicht den Sachverstand innerhalb der Regierung nutze. Hintergrund ist, dass im Zusammenhang mit der Finanzkrise ein neues Bankengesetz erarbeitet werden sollte. Wegen inhaltlicher Differenzen zwischen Justiz- und Wirtschaftsministerium hatte zu Guttenberg einen eigenen Gesetzentwurf erstellen lassen. Der Auftrag wurde an die Kanzlei Linklaters vergeben. Das Justizministerium arbeitet derzeit an einem eigenen Gesetzentwurf. Dafür sei ein zusätzlicher Mitarbeiter eingestellt worden, sagte gestern eine Sprecherin. Es sei auch eine der Kernaufgaben eines Ministeriums, Gesetzentwürfe zu erarbeiten, stellte sie klar.Steinbrücks teure GutachtenMit dem Vorgehen des Wirtschaftsministeriums befasst sich auch der Haushaltsausschuss des Bundestags. Bis nächste Woche soll die Regierung Auskunft geben, in welchem Ausmaß sie externe Berater nutzt. Laut einer Anfrage vom März gab sie zwischen 2006 und 2009 rund 2,5 Millionen Euro für elf Gesetze aus. Zudem geraten externe Gutachten in die Kritik. Nach Informationen der Frankfurter Allgemeinen Zeitung hat allein das Finanzministerium von Peer Steinbrück (SPD) Gutachten über 14 Millionen Euro in Auftrag gegeben. FDP-Generalsekretär Dirk Niebel sagte: "Man fragt sich zwangsläufig, was eigentlich der ganze fachkundige Ministeriumsapparat macht, wenn Gesetzestexte außerhalb erarbeitet werden."Die Beamten rügten das Vorgehen ebenfalls. "Das ist eine besorgniserregende Entwicklung", sagte Hans-Ulrich Benra, Chef des Verbandes der Beschäftigten der obersten und oberen Bundesbehörden (VBOB), der Berliner Zeitung. "Wenn Gesetzesentwürfe in Kanzleien angefertigt werden, ist nicht ausgeschlossen, dass diese ihre eigenen Interessen vertreten und nicht die öffentlichen", monierte er. Die Expertise unabhängiger Beamter sei nötig, um öffentliche Interessen zu wahren. Der Gewerkschaftler führt die Einschaltung externer Berater auf den rigiden Sparkurs zurück. Allein zwischen 2004 und 2006 seien mehr als 10 000 Stellen in den obersten Bundesbehörden sowie im nachgeordneten Bereich gestrichen worden, sagte Benra. "Wer den öffentlichen Dienst kaputtspart, der riskiert Entwicklungen, bei denen am Ende einseitige Interessen an die Stelle unabhängiger Sachverwaltung treten", sagt Benra.Der Bund der Steuerzahler hält es zwar für in Ordnung, wenn die Bundesregierung sich gelegentlich externen Sachverstand einholt. "Sich aber wie im Falle des Wirtschaftsministeriums ganze Gesetzentwürfe von einer Kanzlei schreiben zu lassen, geht eindeutig zu weit", sagte Hauptgeschäftsführer Reiner Holznagel. (mit AFP)------------------------------Foto: Vertritt die Bundesbeamten: Hans-Ulrich Benra.

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