Das Bundeskabinett hat eine Investitionspflicht für Streamingdienste wie Netflix oder Disney beschlossen, um den schwächelnden Filmstandort Deutschland zu stärken. Nach dem Gesetzentwurf aus dem Haus von Kulturstaatsminister Wolfram Weimer sollen die Anbieter künftig mindestens acht Prozent ihres in Deutschland erzielten Umsatzes in lokale Produktionen investieren. Andernfalls droht eine Ersatzzahlung. Die Vorlage geht jetzt in das Parlament.
Parallel dazu sollen die Filmfördermittel des Bundes auf 250 Millionen Euro jährlich verdoppelt werden. „Mit dem heutigen Kabinettsbeschluss zünden wir für den deutschen Film eine neue Stufe im internationalen Standortwettbewerb“, erklärte Weimer. Er sprach von einem „Filmbooster“ und betonte: „Zugleich nehmen wir die Streaminganbieter und Sender deutlich in die Pflicht.“
Die Regelung soll Anfang kommenden Jahres in Kraft treten. Mit der Überwachung der Quote wird die Filmförderungsanstalt des Bundes (FFA) betraut. Wird die Vorgabe nicht erreicht, ist eine „Ausgleichsabgabe“ von 75 Prozent der nicht geleisteten Investitionssumme vorgesehen. Die Erhebung liegt allerdings im Ermessen der Anstalt.
Öffnungsklausel für besonders investitionsstarke Anbieter
Weimer verwies zudem auf eine „Öffnungsklausel“ im Gesetzentwurf. Medienunternehmen, die mindestens zwölf Prozent ihres Umsatzes investieren, dürfen von einzelnen Detailvorgaben abweichen – etwa beim vorgeschriebenen Anteil deutschsprachiger Produktionen.
Die Investitionsquote von mindestens acht Prozent gilt auch für deutsche Fernsehsender. Diese dürften die Vorgabe in der Regel ohnehin erfüllen, obwohl auch sie in den vergangenen Jahren Film- und Serienproduktionen aus Kostengründen vermehrt ins Ausland verlagert haben, insbesondere nach Osteuropa.
Texas verklagt Streamingdienst: „Sie schauen Netflix, und Netflix Ihnen zu“
Das deutsche Fernsehen schafft sich ab – und merkt es nicht einmal
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]