Das Bundeskabinett hat am Mittwoch einen Gesetzentwurf zur Reform der Notfallversorgung beschlossen. Kernstück ist der Ausbau der Rufnummer 116 117 der Kassenärztlichen Vereinigungen zu einer Akutleitstelle, die eine fachliche Ersteinschätzung vornimmt und über die weitere Behandlung entscheidet. Die Notrufnummer 112 bleibt für lebensbedrohliche Fälle wie Herzinfarkte oder schwere Unfälle bestehen.
Bundesgesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte, nötig sei eine flächendeckende Notfallversorgung, die im Ernstfall schnell Hilfe leiste. In vielen Fällen sei das Krankenhaus nicht der richtige Ort für die Behandlung. Durch die Entlastung von Kliniken und Rettungsdiensten ließen sich nach Angaben des Ministeriums jährlich rund 1,2 Milliarden Euro einsparen. Derzeit werden in den Rettungsstellen jährlich etwa 13 Millionen Fälle versorgt; das Aufkommen soll um etwa zehn Prozent sinken.
An ausgewählten Krankenhäusern sollen bundesweit Notfallzentren entstehen, bestehend aus einer Ersteinschätzungsstelle, einer Notdienstpraxis und einer Notaufnahme. Für Kinder und Jugendliche sind zusätzliche Zentren vorgesehen. Die Standorte sollen innerhalb von sechs Monaten nach Inkrafttreten feststehen. Die Kassenärztlichen Vereinigungen werden verpflichtet, rund um die Uhr telemedizinische Beratung und Hausbesuche anzubieten. Der Rettungsdienst soll künftig als Sachleistung der gesetzlichen Krankenversicherung verankert werden.
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Die Kassenärztliche Bundesvereinigung (KBV) kritisierte die Pläne scharf. Es gebe für derartige Mehrfachstrukturen keine personellen Ressourcen, erklärten die Vorstände Andreas Gassen, Stephan Hofmeister und Sibylle Steiner.
Es passe nicht zusammen, dem ambulanten Bereich im GKV-Stabilisierungsgesetz über fünf Milliarden Euro entziehen zu wollen und zugleich das Leistungsversprechen auszuweiten. Die Spaßmaßnahmen für die GKV stehen im Zentrum einer umfassenden Gesundheitsreform, die Warkens Gesundheitsministerium vorbereitet und die zeitnah beschlossen werden soll.
Die Deutsche Krankenhausgesellschaft bezeichnete die Reform der Notfallversorgung als unrealistisch. Die Deutsche Stiftung Patientenschutz verwies ebenfalls auf fehlende personelle Ressourcen im stationären und ambulanten Bereich. Der GKV-Spitzenverband unterstützte die Reform grundsätzlich, mahnte aber einen Ausbau mit Augenmaß an.
Der Deutsche Berufsverband Rettungsdienst (DBRD) lobte die Verankerung des Rettungsdienstes als Sachleistung als überfälligen Schritt zur Professionalisierung. Betriebskrankenkassen und AOK forderten bundesweit einheitliche Regeln für die Ersteinschätzung und die Notfallzentren. (mit AFP)
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