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Bericht

Bundestag erwägt größere Wahlwiederholung in Berlin

Der ersten Einschätzung des Berliner Verfassungsgerichts zufolge ist die Berliner Wahl ungültig. Das hat Auswirkungen auf den Bundestag.

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Der Bundestag erwägt eine Wahlwiederholung. 

Der Bundestag erwägt eine Wahlwiederholung. 

© Imago/Christian Spicker

Die Entscheidung des Berliner Verfassungsgerichts, die Wahlen in der Hauptstadt für ungültig zu erklären, hat einem Bericht zufolge doch größere Auswirkungen auf eine mögliche Wahlwiederholung für den Bundestag. Die Ampel-Koalition hat die Entscheidung über die mögliche Wahlwiederholung verschoben, um sich noch mal zusammenzusetzen.

Wie der Tagesspiegel berichtet, sollte die Entscheidung bereits am Donnerstag im Wahlprüfungsausschuss des Deutschen Bundestages getroffen werden. Angesichts der Meldung des Berliner Verfassungsgerichts, das die Wahl in einer ersten Einschätzung für ungültig hält, wird die Entscheidung nun aber vertagt.

Linke könnte aus dem Bundestag fliegen

Die Wahlprüfungsverfahren für Bundestagswahl und die Wahl zum Berliner Abgeordnetenhaus sowie die Wahl zu den Bezirksverordnetenversammlungen laufen getrennt. Im Fall des Bundestags entscheidet ein Wahlprüfungsausschuss des Parlaments, im Fall der anderen beiden Wahlen obliegt die Entscheidung dem Berliner Verfassungsgerichtshof.

„Wir werden das morgen nicht entscheiden“, kündigte der SPD-Bundestagsabgeordnete Johannes Fechner im Tagesspiegel an. „Der Berliner Landesverfassungsgerichtshof hat Punkte zum Sachverhalt vorgetragen, die auch uns neu waren. Wir werden beraten darüber und deshalb morgen nicht entscheiden, sondern erst Mitte Oktober,“ sagte er gegenüber dem Tagesspiegel. Die Ampel-Koalition machte bereits im Sommer deutlich, dass sie bei ihrer endgültigen Entscheidung die Einschätzung des Berliner Gerichts berücksichtigen will. 

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Bisher wollte die Ampel-Koalition die Bundestagswahl nur in rund 400 von 2300 Stimmbezirken wiederholen lassen. Dies ergibt etwa 17 Prozent aller Wahllokale. Dabei sollte sich auf die Stimmbezirke beschränkt werden, in denen besonders gravierende Pannen festzustellen waren.

Sollte nun – analog zur Vor-Entscheidung der Berliner Richter – auch eine komplette Wiederholungswahl zur Debatte stehen, könnte das massive Auswirkungen auf den Deutschen Bundestag haben: Die Linkspartei hat zwei ihrer drei Direktmandate in Berlin geholt und könnte somit aus dem Bundestag fliegen.

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