Der Bundestag hat die Immunität des AfD-Abgeordneten Stephan Brandner aufgehoben. Damit kann die Justiz ein Strafverfahren gegen den Parlamentarischen Geschäftsführer der AfD-Fraktion führen.
Die Aufhebung wurde mit den Stimmen aller übrigen Fraktionen beschlossen, wie der Bundestag mitteilte. Die AfD-Fraktion stimmte dagegen. Eine Aussprache im Plenum gab es nicht.
Brandner verweist auf Wahlkampfauftritt in Hessen
Brandner selbst äußerte sich auf der Plattform X zu dem Vorgang. Es gehe um einen Auftritt und Aussagen von ihm im hessischen Landtagswahlkampf 2023, schrieb der Thüringer Abgeordnete. Jemand habe sich beleidigt gefühlt, nun sei die Staatsanwaltschaft tätig geworden.
Nach den Regeln des Bundestages darf ein Abgeordneter nur mit Genehmigung des Parlaments wegen einer strafbaren Handlung zur Verantwortung gezogen werden. Zuvor ist die Aufhebung der Immunität erforderlich. Im Fall Brandners hat der Bundestag diesen Schritt bereits mehrfach vollzogen. (mit dpa)
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]