Bundesverfassungsgericht: Keine Grundrechtsverletzung

Karlsruhe lehnt Beschwerden zu Schönefeld ab

Jürgen Schwenkenbecher
2 Min

SCHÖNEFELD/KARLSRUHE. Es war ein verzweifelter Versuch, die Uhren zurückzudrehen. Doch das Vorhaben von Gegnern des Standortes in Schönefeld, den Bau des Hauptstadtflughafens Berlin Brandenburg International (BBI) juristisch noch zu stoppen, ist gescheitert. Das Bundesverfassungsgericht in Karlsruhe lehnte es in einem am Freitag veröffentlichten Beschluss ab, die Verfassungsbeschwerden verschiedener Klägergruppen überhaupt zur Entscheidung anzunehmen. "Wir mussten den Schritt wagen, um uns nicht vorwerfen zu lassen, nicht jede Chance genutzt zu haben", sagte Anwalt Frank Boermann von der Kanzlei Grawert, Schöning und Partner, die 34 Mandanten vertritt.Die Beschwerden richteten sich gegen den Planfeststellungsbeschluss und das Schönefeld-Urteil des Bundesverwaltungsgerichts. Das Gericht hatte am 16. März 2006 den Flughafenausbau mit Auflagen bestätigt und damit die Klagen von 4 000 Anwohnern gegen das Projekt zurückgewiesen. Allerdings forderte das Gericht damals weitergehende Lärmschutzmaßnahmen sowie eine strenge Nachtflugregelung.Für die Beschwerden sah die 3. Kammer des Bundesverfassungsgerichts unter Leitung seines Präsidenten Hans-Jürgen Papier keine Erfolgsaussichten. Verfassungsrechtliche Grenzen seien bei der Standortwahl nicht überschritten worden, heißt es unter anderem. Der Bau des Flughafens BBI hatte im September 2006 begonnen.Politik und Wirtschaft reagierten am Freitag zufrieden. Jetzt sollten alle Beteiligten nach vorne blicken, forderte Infrastrukturminister Reinhold Dellmann (SPD). Flughafen-Geschäftsführer Rainer Schwarz sagte, mit dem Beschluss des Gerichts werde ein Schlussstrich unter die lange Reihe von Klagen gegen den Airport gezogen.So sicher ist das nicht. Der Würzburger Anwalt Wolfgang Baumann, der zehn Kläger vertritt, kündigte gegenüber der Berliner Zeitung bereits an, den "Fall Schönefeld" dem Europäischen Gerichtshof für Menschenrechte in Straßburg vorzulegen. Sein wichtigster Mandant jedoch, der sein Gehöft inmitten des Baugebiets erst räumte, als die Bauarbeiten schon in vollem Gange waren, hat seine Verfassungsbeschwerde zurückgezogen. Der Berliner Anwalt Boermann will prüfen, ob ein Verfahren in Straßburg sinnvoll ist. Und der Bürgerverein Brandenburg Berlin kündigte weitere juristische Auseinandersetzungen an - zum Beispiel bei Entschädigungsansprüchen.Einen positiven Aspekt können die Klägeranwälte dem Gerichtsbeschluss immerhin abgewinnen. "Das laufende Verfahren zur Nachtflugregelung ist davon nicht betroffen", sagte Boermann.Analyse Seite 4

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