Bundesfinanzen

Bundeswehr-Milliarden: Klingbeils Finanzplan verfehlt laut Bericht drei von vier Stabilitätszielen

Hohe Ausgaben für die Bundeswehr bringen den Bundeshaushalt in Konflikt mit den gemeinsamen Finanzregeln von Bund und Ländern. Sparauflagen drohen dennoch nicht.

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Lars Klingbeil (SPD), Bundesfinanzminister

Lars Klingbeil (SPD), Bundesfinanzminister

© Lenny Karpe/Andreas Gora/imago

Die Finanzplanung der Bundesregierung verstößt formal gegen die haushaltspolitischen Vorgaben, auf die sich Bund und Länder gemeinsam verständigt haben. Das berichtet die Süddeutsche Zeitung in ihrer Montagsausgabe unter Berufung auf den aktuellen „Bericht des Bundes an den Stabilitätsrat“, den Bundesfinanzminister Lars Klingbeil (SPD) an die Länderressorts übermittelt hat. Hauptgrund seien die milliardenschweren Ausgaben für die Modernisierung der Bundeswehr.

Dem Bericht zufolge kann der Bund in diesem und im kommenden Jahr eines von vier Stabilitätskriterien nicht einhalten, ab 2028 sollen es durchgängig drei sein. Formal müsste der Stabilitätsrat deshalb prüfen, ob dem Bund eine „Haushaltsnotlage“ droht, wie das Finanzministerium in dem Bericht einräumt. Theoretisch könnte das Gremium im Anschluss Sparauflagen verhängen.

Klingbeil habe bei einem Treffen mit seinen Länderkollegen Anfang vergangener Woche eingeräumt, dass die Finanzplanung für die Jahre 2026 bis 2030 „Auffälligkeiten“ aufweise, schreibt die Zeitung. Der Minister könne jedoch auf einen Sonderfaktor verweisen, den auch die meisten Länder anerkennten: Die Kennziffern des Bundes stünden teilweise deshalb auf Rot, weil die Regierung seit 2025 zusätzlich zweistellige Milliardenbeträge pro Jahr in die Bundeswehr investiere.

Kreditaufnahme am Rande der Schuldenbremse

Nach dem Grundgesetz dürfen die dafür nötigen Mittel über Kredite außerhalb der Schuldenbremse aufgenommen werden. Rechtlich sei Klingbeils Vorgehen damit nicht zu beanstanden, so die SZ, es wirke sich aber auf zentrale haushaltspolitische Prüfzahlen aus. Die EU-Kommission, die ebenfalls die Haushalte der Mitgliedstaaten überwacht, hat für überplanmäßige Verteidigungsausgaben eine Ausnahmeregel geschaffen, von der auch Deutschland Gebrauch macht.

Im innerdeutschen Überwachungsverfahren fehlt eine solche Ausnahme bislang. Eine Anpassung an die EU-Norm sei schlicht versäumt worden, berichtet die Zeitung. Statt den „Evaluationsausschuss“ des Stabilitätsrats einzuschalten, solle das inländische Regelwerk nun in einem „Expressverfahren“ an die europäischen Vorgaben angeglichen werden. Gelinge dies, könnte die Neuregelung bei der nächsten Sitzung des Stabilitätsrats am 3. Dezember beschlossen werden. (mit dpa)

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