Drogenpolitik

Cannabis-Legalisierung: Kein Konsumanstieg, doch Regierung sieht „dringenden Handlungsbedarf“

Zwei Jahre Cannabis-Teillegalisierung zeigen eine gemischte Bilanz. Der Konsum stieg nicht, doch beim Jugendschutz und im Handel gibt es Probleme. Die Bundesregierung ist alarmiert.

3 Min
Die Regulierung des Konsums von Cannabis sorgt weiterhin für politische Diskussionen.

Die Regulierung des Konsums von Cannabis sorgt weiterhin für politische Diskussionen.

© Jens Schulze/epd

Zwei Jahre nach Inkrafttreten der Teillegalisierung von Cannabis in Deutschland hat eine wissenschaftliche Evaluation ein gemischtes Bild gezeichnet: Der Konsum ist nicht gestiegen und der Schwarzmarkt wird langsam zurückgedrängt, gleichzeitig zeigen sich aber Defizite beim Jugendschutz, bei der Strafverfolgung und auf dem Markt für medizinisches Cannabis. Die Bundesregierung übt Kritik an der Teillegalisierung und spricht von „dringendem Handlungsbedarf“.

Der am Mittwoch veröffentlichte Zwischenbericht des Forschungsprojekts Ekocan wurde von Wissenschaftlern der Universitätskliniken Hamburg-Eppendorf und Düsseldorf sowie der Universität Tübingen erstellt.

Kein Konsumzuwachs und wachsende legale Quellen

„Ein Anstieg des Konsums, der auf die Reform zurückgeführt werden könnte, ist nicht erkennbar“, heißt es im Bericht. Unter Jugendlichen sei die Konsumrate seit 2019 sogar leicht rückläufig. Der Anteil der Konsumenten, die Cannabis selbst anbauen, stieg von 5,4 Prozent im ersten Halbjahr 2024 auf 21,4 Prozent im zweiten Halbjahr 2025. Dennoch bleibt der illegale Bezug über persönliche Kontakte mit 35,2 Prozent die häufigste Quelle. Die als zentrale Säule vorgesehenen Anbauvereinigungen spielen kaum eine Rolle: Bis Ende Oktober 2025 waren lediglich 366 Vereine genehmigt.

Deutschland hat laut Ekocan-Koordinator Jakob Manthey „den größten prinzipiell legal-kommerziellen Markt für Cannabis in Europa geschaffen“. Im Jahr 2025 waren bis zu 200 Tonnen Medizinalcannabis verfügbar – ein Importplus von 198 Prozent. Auf dem Markt dominieren hochpotente Produkte mit durchschnittlich 25 Prozent THC-Gehalt, obwohl die medizinische Wirksamkeit nur bei niedrigem THC-Gehalt belegt ist. Onlineplattformen vermarkten das verschreibungspflichtige Arzneimittel demnach gezielt an Freizeitkonsumenten und verstoßen dabei systematisch gegen das Heilmittelwerbegesetz.

Suchtprävention bei Jugendlichen lässt nach

Junge Menschen nehmen seit der Reform deutlich seltener Frühinterventionsprogramme in Anspruch. Durch die Entkriminalisierung werden Jugendliche kaum noch von der Justiz in solche Programme vermittelt, erläuterte Suchtforscher Daniel Kotz aus Düsseldorf. Die im Gesetz vorgesehene Ersatzregelung funktioniere in der Praxis nicht.

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Es gebe Anhaltspunkte, dass der Schwarzmarkt schrumpfe, sagte der Kriminologe Jörg Kinzig von der Universität Tübingen. „Gleichzeitig wird von den Strafverfolgungsbehörden beklagt, dass der Verfolgungsdruck nachgelassen habe.“ Eine Befragung von über 2000 Kriminalpolizeibeamten ergab, dass wegfallende Ermittlungsansätze die Arbeit erschwerten. Die vom Zoll sichergestellte Cannabismenge erreichte 2025 ein Allzeithoch.

Scharfe Kritik der Bundesregierung: „Rohrkrepierer“

Gesundheitsministerin Nina Warken (CDU) erklärte: „Die Teillegalisierung war ein Fehler!“ Sie verwies dabei auf den fehlenden Jugendschutz und die unzureichende Regulierung des Marktes. Innenminister Alexander Dobrindt nannte das Gesetz einen „vollkommenen Rohrkrepierer“ und sieht Probleme mit dem Schwarzmarkt und steigender Kriminalität. Der Bundesdrogenbeauftragte Hendrik Streeck sprach von „erheblichem Missbrauch“ beim Medizinalcannabis.

Die Forscher selbst empfehlen eine Stärkung der Anbauvereinigungen, THC-Begrenzungen und eine bessere Durchsetzung des Werbeverbots. Der Abschlussbericht folgt im April 2028. (mit AFP und dpa)

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