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Terrorismus

Nach CSD-Anschlag: Wegner fordert Islamunterricht an Schulen

Der Regierende Bürgermeister sieht den Unterricht als sinnvolle Präventionsmaßnahme. Die CDU Berlin legt zudem ein Maßnahmenpaket auf den Tisch.

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Bei dem Anschlag auf den CSD Berlin wurde eine Frau getötet und 29 Menschen teils schwer verletzt.

Bei dem Anschlag auf den CSD Berlin wurde eine Frau getötet und 29 Menschen teils schwer verletzt.

© Sebastian Christoph Gollnow/dpa

Berlins Regierender Bürgermeister hält Islamunterricht an Berlins Schulen als Präventionsmaßnahme gegen Radikalisierung für sinnvoll. Nach dem islamistisch motivierten Terroranschlag auf den CSD Wochenende, bei dem eine Frau getötet und 31 weitere Menschen teils schwer verletzt wurden, positioniert sich sich Kai Wegner (CDU). 

Seine These lautet: Wer Religion an der staatlichen Schule lernt, gerät seltener an gefährliche Prediger. „Religionsunterricht an staatlichen Schulen könnte einen großen Teil dazu beitragen, Jugendliche vor solchen Beeinflussungen zu schützen. Dazu gehört, dass auch der Islamunterricht an Schulen stattfindet, der dadurch staatlicher Kontrolle unterliegen würde“, sagte Wegner.

CDU legt Plan für Islamismusbekämpfung vor

CDU und SPD hatten 2023 in ihrem Koalitionsvertrag die Einführung eines Wahlpflichtfachs Weltanschauungen/Religionen vereinbart, aber nicht umgesetzt. Die Teilnahme am Religionsunterricht in Berlin ist freiwillig.

Als Reaktion auf den islamistischen Terroranschlag auf den CSD in Berlin hat die CDU zudem einen Plan gegen islamistischen Terror vorgelegt. Das Papier bündelt Vorschläge von der frühen Prävention bis zur schärferen Überwachung von Gefährdern. Diese Maßnahmen plant die CDU.

Wie soll Radikalisierung frühzeitig verhindert werden?

Der Plan setzt zuerst bei der Prävention an. Jugendliche radikalisierten sich häufig auf der Suche nach Identität und Zugehörigkeit, heißt es. Deshalb solle Präventionsarbeit nicht nur ablehnen, sondern ein positives Angebot machen.

Kernidee ist ein sogenannter Verfassungspatriotismus: ein positives Verhältnis zum Land und zum Grundgesetz, ausdrücklich verbunden mit Stolz auf die freiheitlichen Werte, für die Berlin steht. Lehrkräfte und pädagogisches Personal sollen geschult werden, um religiösen Konformitätsdruck und Radikalisierung früh zu erkennen.

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Ausdrücklich betont wird: Islamische Religiosität und ein positives Verhältnis zu unseren Werten schließen sich nicht aus. Islamische Verbände und Gemeinden werden in die Pflicht genommen, Jugendliche zu Gläubigen und Verfassungspatrioten zugleich zu erziehen. Gefordert wird zudem islamischer Religionsunterricht unter staatlicher Aufsicht – im Rahmen eines wiedereingeführten Wahlpflichtfachs Religion.

Welche Rolle spielen TikTok, Instagram und KI?

Ein zweiter Schwerpunkt liegt bei den sozialen Netzwerken. Laut aktuellem Bericht des Berliner Verfassungsschutzes nehmen Indoktrinierung und Rekrutierung von Kindern und Jugendlichen durch Islamisten auf Plattformen wie TikTok und Instagram deutlich zu.

Betreiber sollen stärker in die Pflicht genommen werden. Gewaltverherrlichende und extremistische Inhalte müssten unverzüglich entfernt und konkrete Gefahrenhinweise an die Behörden gemeldet werden. Plattformen, die dem nicht nachkommen, sollen konsequent sanktioniert werden.

Künstliche Intelligenz könne trotz riesiger Datenmengen Radikalisierungsmuster früh erkennen und Gefährdungshinweise zusammenführen.

Ergänzend fordert der Plan ein härteres Vorgehen gegen extremistische Gemeinden. Organisationen unter Beobachtung des Verfassungsschutzes sollen weder Gesprächs- noch Vertragspartner des Staates sein – und keine Förderung mehr erhalten. Zudem soll es einen niedrigschwelligen Datenaustausch zwischen Schulen, Jugendämtern und Sicherheitsbehörden geben. Ein wiederkehrender Leitsatz des Papiers lautet dabei: „Datenschutz darf nicht zum Täterschutz werden“.

Wie sollen Gefährder künftig kontrolliert werden?

Der Abdul B. war Deutscher mit libanesischen Wurzeln und den Behörden seit Längerem bekannt. Laut Generalstaatsanwaltschaft hatte er vergeblich versucht, sich in Syrien der Terrororganisation Islamischer Staat (IS) anzuschließen. Nach dem Verbüßen einer dreimonatigen Haftstrafe im Libanon wurde er im November 2025 bei seiner Rückkehr am Hauptstadtflughafen BER festgenommen. Er galt als islamistischer Gefährder.

Der zweite große Block betrifft die Kontrolle von Gefährdern – und hier wird das Paket besonders konkret:

Umgang mit Gefährdern: Das fordert die CDU

  • Fußfessel als Regelfall: Die elektronische Fußfessel (§ 29b ASOG Bln) soll bei Gefährdern in Berlin zum Regelfall werden, verbunden mit Aufenthalts- und Meldeauflagen fernab großer Menschenansammlungen.
  • Präventivgewahrsam: In besonders gefährlichen Fällen soll Präventivgewahrsam leichter möglich sein; die Rechtsgrundlage (§ 30 ASOG) soll weiterentwickelt werden.
  • KI-Auswertung: Bei einer vierstelligen Zahl gewaltorientierter Islamisten und Gefährder in Berlin soll eine automatisierte Risikoauswertung per KI Positionsdaten aus Fußfesseln, Funkzellenabfragen und nachrichtendienstliche Erkenntnisse zusammenführen.
  • Quellen-TKÜ: Die technischen Voraussetzungen für die bereits erlaubte Quellen-Telekommunikationsüberwachung und Online-Durchsuchung sollen unverzüglich geschaffen werden.

Was soll sich beim Strafrecht ändern?

Beim Strafrecht zielt der Plan auf Heranwachsende zwischen 18 und 21 Jahren. Bislang wird bei ihnen im Regelfall Jugendstrafrecht angewandt (Paragraf 105 JGG), was meist zu geringeren Strafen führt. Künftig soll das nur noch in begründeten Ausnahmefällen gelten – etwa bei nachweislichen Reifedefiziten. Dafür wird eine bundesgesetzliche Änderung angestrebt.

Auch die Nachrichtendienste sollen mehr Befugnisse erhalten. Bei einem wesentlichen Teil der seit 2002 verhinderten Anschläge kamen entscheidende Hinweise von ausländischen Diensten – zuletzt bei der Festnahme dreier mutmaßlicher Hamas-Terroristen im vergangenen Oktober in Berlin.

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