Fast drei Millionen Menschen wurden in Berlin mindestens einmal gegen Covid-19 geimpft. Welche gesundheitlichen Schäden im Zusammenhang mit den Impfungen aufgetreten und wie viele Menschen tatsächlich betroffen sind, ist allerdings bis heute nicht vollständig geklärt.
Der Berliner Senat verfügt zwar über Gesundheits- und Abrechnungsdaten, die zur Beantwortung dieser Fragen beitragen könnten. Eine systematische eigene Auswertung dieser Daten findet jedoch nicht statt. Das geht aus der Antwort einer schriftlichen Anfrage des BSW-Abgeordneten Alexander King an das Abgeordnetenhaus hervor, die dieser Zeitung exklusiv vorliegt.
562 Verdachtsfälle - und niemand weiß, wie vollständig sie sind
Auch der Weg, den die Daten bis zu den zuständigen Bundesbehörden genommen haben, lässt sich nach Angaben des Senats nicht vollständig nachvollziehen. Gleichzeitig bewertet der Senat das bestehende System als ausreichend.
Wie belastbar lässt sich also die Sicherheit einer medizinischen Maßnahme bewerten, wenn vorhandene Daten nicht umfassend ausgewertet werden? King kritisiert: „Der Senat hält ein System für ausreichend, dessen Funktionsfähigkeit er in zentralen Punkten nach eigener Aussage gar nicht beurteilen kann. Fünf Jahre nach der Corona-Impfkampagne ist noch immer unklar, was mit wichtigen Sicherheitsdaten tatsächlich geschehen ist. Es ist offensichtlich: Das bestehende Parteien-Kartell von CDU bis Linkspartei hat kein Interesse an Aufklärung dieser dunklen Zeit.“
Seit 2021 wurden den Berliner Behörden insgesamt 562 Verdachtsfälle einer „über das übliche Maß hinausgehenden Impfreaktion“ gemeldet. Der Senat weist allerdings selbst darauf hin, dass diese Zahl nicht vollständig sein dürfte. Das hat einen wichtigen Hintergrund: Neben der ärztlichen Meldung können auch Betroffene selbst einen Verdacht melden. Außerdem können nicht alle gesundheitlichen Beschwerden, die nach einer Impfung auftreten, automatisch einem Impfstoff zugerechnet werden. Eine Verdachtsmeldung ist zunächst nur ein Hinweis auf einen möglichen Zusammenhang. Ob tatsächlich ein Impfschaden vorliegt, muss medizinisch und gegebenenfalls in einem eigenen Anerkennungsverfahren geprüft werden.
Gerade deshalb ist die Frage nach der Vollständigkeit des Meldesystems relevant. Wenn die Behörden selbst nicht wissen, wie umfassend die erfassten Verdachtsfälle sind, lässt sich aus den 562 Meldungen auch keine verlässliche Aussage darüber ableiten, wie viele entsprechende Beschwerden tatsächlich aufgetreten sind.
Unterschriften fehlten: Waren einige von Schwesigs Corona-Verordnungen nie rechtsgültig?
1.207 Anträge, 513 offene Verfahren
Die Zahl der Verdachtsmeldungen ist zudem nicht mit der Zahl anerkannter Impfschäden gleichzusetzen. Seit 2021 wurden in Berlin insgesamt 1.207 Anträge auf Anerkennung beziehungsweise Entschädigung gesundheitlicher Schäden im Zusammenhang mit einer Corona-Impfung gestellt. 31 Fälle wurden anerkannt, 513 Verfahren sind noch nicht abgeschlossen. Die Zahlen lassen allerdings nicht ohne Weiteres Rückschlüsse auf die tatsächliche Zahl impfbedingter Erkrankungen zu. Für eine Anerkennung gelten andere Voraussetzungen als für die Meldung eines Verdachtsfalls. Das bedeutet umgekehrt aber auch: Ein nicht anerkannter Antrag ist nicht automatisch der Beleg dafür, dass keine gesundheitlichen Beschwerden vorlagen.
Auch bei der medizinischen Versorgung bleiben Fragen offen. Nach den Angaben der Kassenärztlichen Vereinigung Berlin gibt es keine eigenständige, umfassende Versorgungsstruktur für Menschen mit Beschwerden, die sie auf eine Corona-Impfung zurückführen. Betroffene werden demnach unter anderem im Rahmen bestehender Angebote für Post-COVID, PAIS und ME/CFS mitbehandelt.
Die Corona-Akten haben Lücken
Die BSW-Anfrage betrifft nicht nur Impfungen. Auch bei der Dokumentation der Berliner Corona-Politik zeigen sich nach Angaben des Senats Lücken. Bei den Akten des Berliner Krisenstabs fehlen demnach Protokolle für einzelne Zeiträume. Dazu heißt es: „Dies ist vermutlich darauf zurückzuführen, dass einzelne Besprechungen des Krisenstabs nicht stattgefunden haben.“ Wenn heute nicht mehr vollständig nachvollzogen werden kann, wann ein Krisenstab getagt hat und welche Beratungen dokumentiert wurden, wie lassen sich politische Entscheidungen Jahre später überprüfen?
Die RKI-Protokolle
Die Debatte erinnert an die Veröffentlichung der internen Krisenstabsprotokolle des Robert Koch-Instituts (RKI). Die Protokolle wurden zunächst im Rahmen eines Informationsfreiheitsverfahrens teilweise geschwärzt herausgegeben. Im Sommer 2024 gelangten dann zunächst ungeschwärzte Datensätze durch eine externe Veröffentlichung an die Öffentlichkeit, bevor das RKI selbst eine unzensierte Version auf seiner Website hochgeladen hat. Die Protokolle lösten eine breite politische und gesellschaftliche Debatte aus. Dabei wies das RKI selbst darauf hin, dass es sich um interne Arbeitsprotokolle handele, in denen unterschiedliche Positionen diskutiert wurden.
Der Fall zeigt, welche Bedeutung eine möglichst vollständige Dokumentation für die spätere Aufarbeitung einer Krisensituation haben kann. Auch bei den Berliner Krisenstabsakten geht es deshalb zunächst darum zu klären, ob politische Entscheidungsprozesse heute noch nachvollziehbar rekonstruiert werden können.
Berlin kein Sonderfall?
Berlin ist mit der Frage nach dem Umgang mit Daten zu möglichen Impfnebenwirkungen nicht allein. In Brandenburg sorgte vor wenigen Wochen ein ähnlicher Vorgang für Aufmerksamkeit. Auch dort geht es um die Frage, was mit vorhandenen Abrechnungsdaten der Kassenärztlichen Vereinigung geschehen ist und ob sie systematisch zur Untersuchung möglicher Impfnebenwirkungen ausgewertet wurden.
Jedoch sind die Vorgänge in beiden Bundesländern keineswegs identisch. Gemeinsam ist ihnen aber die grundsätzliche Frage, ob vorhandene Gesundheits- und Abrechnungsdaten tatsächlich genutzt werden, um mögliche Auffälligkeiten nach der Impfkampagne zu untersuchen.
Brandenburg hat zudem eine Enquete-Kommission zur Aufarbeitung der Corona-Pandemie eingesetzt. Sie soll unter anderem die Impfkampagne, ihre gesundheitlichen Folgen und die einrichtungsbezogene Impfpflicht untersuchen. Berlin verfügt über ein vergleichbares parlamentarisches Aufarbeitungsinstrument bislang nicht.
Corona-Impfschäden: Warum Brandenburg entscheidende Daten nicht auswertet
Was weiß Berlin eigentlich?
Der vielleicht bemerkenswerteste Befund der Anfrage ist deshalb nicht allein die Zahl der anerkannten Impfschäden. Entscheidend ist, wie umfassend Berlin die Folgen der Impfkampagne überhaupt beurteilen kann. Daten sind vorhanden, werden aber offenbar nicht eigenständig systematisch ausgewertet. Die Vollständigkeit der Verdachtsmeldungen ist unbekannt. Hunderte Anerkennungsverfahren sind noch offen. Gleichzeitig bestehen nach Angaben des Senats Lücken bei der Dokumentation des Krisenstabs. Und dennoch kommt der Senat zu dem Schluss, dass das bestehende System ausreichend sei.
Das BSW leitet daraus die Forderung nach einer weitergehenden parlamentarischen Aufarbeitung bis hin zu einem Corona-Untersuchungsausschuss ab. King erklärt: „Wer tief in Grundrechte, Beruf und Alltag eingegriffen hat, muss diese Entscheidungen später vollständig offenlegen und für eine Überprüfung freigeben. Wo Menschen durch unverhältnismäßige Corona-Sanktionen geschädigt wurden, braucht es Rehabilitation und Wiedergutmachung.“
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]