Geheimdienste

Cyberangriff auf Deutschland? Der BND soll bald zurückschlagen dürfen

Der BND soll erstmals aktiv in fremde IT-Systeme eingreifen dürfen, wenn Deutschland digital angegriffen wird. Zugleich bekommt die Beobachtung von Verdachtsfällen wie der AfD eine zeitliche Grenze.

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Der Bundesnachrichtendienst darf bald mehr.

Der Bundesnachrichtendienst darf bald mehr.

© Christophe Gateau/dpa

Das Bundeskabinett will an diesem Mittwoch einen Gesetzentwurf beschließen, der die Befugnisse von Bundesnachrichtendienst (BND) und Bundesamt für Verfassungsschutz (BfV) erweitert. Erstmals soll der BND in klar begrenzten Fällen auch aktiv eingreifen dürfen – etwa indem er die IT-Infrastruktur einer fremden Macht während einer laufenden Cyber- oder Desinformationsattacke auf Deutschland manipuliert. Der rund 700 Seiten umfassende Entwurf wurde vom Kanzleramt gemeinsam mit dem Innenministerium und in Abstimmung mit dem Justizressort erarbeitet.

Zeitliche Grenze für Verdachtsfälle

Neu ist eine Beschränkung der Beobachtung einer Vereinigung als extremistischer Verdachtsfall auf maximal fünf Jahre. Hat sich der Verdacht in diesem Zeitraum nicht erhärtet, muss die Beobachtung in der Regel beendet werden. Eine Verlängerung um jeweils zwei Jahre soll möglich sein, allerdings nur mit Zustimmung des Bundesinnenministeriums. Bislang gibt es auf Bundesebene keine zeitliche Begrenzung. Die AfD wird vom Verfassungsschutz seit Februar 2021 als Verdachtsfall geführt und wurde im Mai 2025 auf Bundesebene als „gesichert rechtsextremistisch“ eingestuft. Diese Hochstufung wird derzeit gerichtlich überprüft.

Online-Durchsuchung auch im Inland möglich

BND und Verfassungsschutz sollen künftig biometrische Daten mit Internetdaten abgleichen und Online-Durchsuchungen vornehmen dürfen. Der BND, dessen Aufgabenbereich eigentlich nur das Ausland umfasst, soll solche Durchsuchungen in begründeten Ausnahmefällen auch im Inland fortsetzen können – etwa wenn sich ein bereits im Ausland beobachteter Agent vorübergehend in Deutschland aufhält. Zentrale Kontrollinstanz soll der neu aufgestellte Unabhängige Kontrollrat aus erfahrenen Juristen werden.

Vorgabe aus Karlsruhe

Hintergrund der Reform ist nach Einschätzung der Sicherheitsbehörden eine gewachsene Bedrohung durch Spionage und Sabotage sowie eine steigende Zahl politisch motivierter Straftaten. Zudem hat das Bundesverfassungsgericht dem BND eine Frist bis Ende des Jahres gesetzt, um die Regeln zur Inland-Ausland-Fernmeldeaufklärung nachzubessern. Bundesinnenminister Alexander Dobrindt (CSU) war es dem Vernehmen nach wichtig, beide Reformen gemeinsam auf den Weg zu bringen.

Der Verband der Anbieter im Digital- und Telekommunikationsmarkt (VATM) betonte in einer Stellungnahme, eine leistungsfähige Abwehr von Cyberangriffen liege auch im Interesse der Branche. Unklar bleibe jedoch, welche Unternehmen konkret verpflichtet würden und welche Datenarten von den Auskunfts- und Mitwirkungspflichten erfasst seien. (mit dpa)

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