Umwelt

Dann dürfen im Oktober Gartenabfälle im Burgenlandkreises brennen

Erlaubt ist das montags bis freitags 9–18 Uhr und samstags 9–12 Uhr, doch der Burgenlandkreis bittet dringend, Grünschnitt zu kompostieren oder abzugeben.

Alexander Angierski
3 Min
Gartenabfälle: Der Burgenlandkreis rät, Grünschnitt zu kompostieren oder an Annahmestellen abzugeben (Symbolbild).

Gartenabfälle: Der Burgenlandkreis rät, Grünschnitt zu kompostieren oder an Annahmestellen abzugeben (Symbolbild).

© Gottfried Czepluch/imago

Wer im Burgenlandkreis pflanzliche Gartenabfälle auf dem eigenen Grundstück verbrennen will, darf das im Oktober 2026 nur in bestimmten Gebieten des Kreises. Welche das sind, zeigt eine interaktive Karte auf der Internetseite des Burgenlandkreises unter der Rubrik Abfallbeseitigung; dort steht auch die Verbrennungsverordnung des Kreises. Erlaubt ist das Verbrennen montags bis freitags von 9 bis 18 Uhr und samstags von 9 bis 12 Uhr. An allen Sonntagen und am gesetzlichen Feiertag am 31. Oktober ist es verboten. Zu beachten sind nach Angaben des Umweltamtes zudem der Brandschutz und die Wetterlage.

Das Umweltamt des Burgenlandkreises bittet die Einwohner trotz der Erlaubnis dringend, auf das Feuer zu verzichten. Stattdessen sollen Gartenabfälle auf dem Grundstück kompostiert oder an einer der 18 Annahmestellen abgegeben werden. Das vermeide Rauch, Qualm und Brandgeruch und verbessere die Luftqualität, so die Behörde. Abgegebene Abfälle würden zu Kompost verarbeitet und im Kompostwerk Weißenfels zur Erzeugung von Strom und Wärme genutzt.

Das Umweltamt kündigt Kontrollen vor Ort an. Verstöße können als Ordnungswidrigkeiten geahndet werden. In den vergangenen Jahren ging es dabei nach Angaben des Kreises vor allem um Feuer außerhalb der erlaubten Zeiten am Wochenende und um missachtete Witterungsverhältnisse. Wer dennoch verbrennt, soll den Haufen vorher vollständig umschichten, damit Igel, Mäuse, Vögel und Insekten das Versteck verlassen. Bloßes Rütteln reiche nicht, weil sich die Kleintiere eher ruhig verhielten, statt zu flüchten.

18 Annahmestellen im Burgenlandkreis nehmen Grünschnitt an

Ganzjährig geöffnet sind die Wertstoffhöfe in Naumburg (Saale), Weißenfels und Zeitz, das Kompostwerk Weißenfels und der Kompostplatz Nißma sowie GHB Roßleben, USUM Steigra und LAV Kulkwitz. Zehn saisonale Stellen für Grün- und Astschnitt gibt es in Freyburg (Unstrut), Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha an der Unstrut, Lützen, Punkewitz, Saubach und Teuchern. Betreiber ist die Abfallwirtschaft Sachsen-Anhalt Süd (AW SAS) mit Partnern; Annahmebedingungen und Öffnungszeiten stehen auf awsas.de.

Für private Anlieferer mit Haupt- oder Nebenwohnsitz im Kreis ist bis zu ein Kubikmeter pro Anlieferung gebührenfrei. Größere Mengen und Grünschnitt von Gewerbebetrieben kosten Gebühren und werden nur im Kompostwerk Weißenfels, auf dem Kompostplatz Nißma und auf dem Grün- und Astschnittplatz in Freyburg (Unstrut) angenommen. Das gilt auch für Anlieferer ohne Wohnsitz im Burgenlandkreis; sie können alternativ eine kostenpflichtige Grün- und Astschnittkarte der AW SAS erwerben, die die Anlieferung von bis zu einem Kubikmeter in Bad Kösen, Eckartsberga, Hohenmölsen, Kleinhelmsdorf, Laucha, Lützen und Punkewitz ermöglicht.

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Biotonne alle 14 Tage als Alternative zum Verbrennen

Grün- und Astschnitt lässt sich im Kreis auch über die Biotonne entsorgen, die alle 14 Tage geleert wird. Wer mehr Platz braucht, kann beim Kreis eine zusätzliche Tonne gegen Gebühr beantragen.

Hinweise und Beschwerden nimmt das Umweltamt über die mobile Internetseite umweltradar.blk.de, per E-Mail an [email protected] oder unter der Telefonnummer 03443 372241 entgegen.

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