Die Großraumrechner sind erst seit einer Generation eingemottet, die Nachricht von der Entstehung der Informationsgesellschaft, die sich vom Liebesbrief bis zum Börsengeschäft über das Netz verständigt, ist kaum länger als ein Dezennium ein alter Hut, und der Handel mit persönlichen Daten konnte sich gerade einmal seit ein paar Jahren ungehindert als Milliardengeschäft etablieren - schon reagiert der deutsche Staat mit einem leicht verschärften Datenschutz.Bereits im Winter 2001 hatten Experten im Auftrag der Bundesregierung ein Gutachten vorgelegt, in dem sie vor dem Ende der Privatsphäre warnten und eine komplette Neugestaltung, also Effektivierung des Datenschutzrechts verlangten. Aber weil der Staat am 11. September jenes Jahres dem Terror und damit auch dem Datenschutz den Krieg erklärt hatte, verschwand das Gutachten in den Aktenschränken der Bürokratie. Die Deutschen bekamen kein neues Datenschutzrecht, sondern Otto Schilys erstes Anti-Terror-Paket.Ob aktiv oder passiv - die Bundesregierungen der vergangenen Jahre haben die Erosion des Datenschutzes und damit der Privatsphäre auf jede Weise beschleunigt, aktiv durch freiheitsbeschränkende Sicherheitsgesetze, passiv durch den Verzicht auf ein effektiveres Datenschutzrecht, das zumindest die Wirtschaft zum Respekt vor der Privatsphäre zwingt.Nun hat gestern das Bundeskabinett immerhin eine Neuregelung beschlossen, mit der der unerwünschte Handel mit persönlichen Daten zumindest erschwert wird. Das ist ein Fortschritt, zweifellos, vor allem verglichen mit dem Stillstand, in dem sich die Politik lange gefiel. Aber angesichts einer vernetzten, digitalen Lebenswelt, in der "Data Warehouses" von Banken, Versicherungen und Marketingagenturen Datenberge speichern, in der jede Regung eines Nutzers eine Datenspur hinterlässt und in deren Datenströmen der letzte Rest von Privatheit zu ersaufen droht, angesichts dessen ähnelt der erzielte Fortschritt dem Versprechen eines Dorfgurus, mit seinem Gemurmel die Wüste in ein Wellness-Center zu verwandeln. Und die Dynamik, mit der die Politik sich endlich dem Problem zuwendet, wirkt so, "als wenn die Regenwürmer sagten, was sind wir doch für ein rapides Geschlecht, ich sah erst gestern einen Vogel, der musste die Flügel bewegen um vorwärtszukommen" (Gottfried Benn).Das Gesetz ist unzureichend. Es fehlt eine Kennzeichnungspflicht über die Herkunft der Daten, es fehlen Bußgeldandrohungen für alle unzulässigen Datennutzungen, und es fehlt eine plausible Begründung, warum der Wirtschaft eine Übergangsfrist von drei Jahren - bis Sommer 2012 - eingeräumt wird, um den Respekt im Umgang mit der Privatsphäre der Bürger zu lernen. Aber der entscheidende Einwand gegen das neue Datenschutzgesetz sind nicht seine zahlreichen größeren und kleineren Unzulänglichkeiten und Schwächen. Ihn hat gestern - in anderem Zusammenhang - der Philosoph Peter Sloterdijk benannt. Anlässlich des 60. Jahrestages der UN-Menschenrechtserklärung bilanzierte er die ersten Jahre des 21. Jahrhunderts und bezeichnete die Freiheit als "Opfer dieses Jahrzehnts".Damit bezog er sich auf den "Krieg gegen den Terror", in dessen Namen in den vergangenen Jahren eine vermeintlich erhöhte Sicherheit systematisch auf Kosten der Freiheit angepeilt worden sei. Mindestens ebenso beklagenswert wie der Verlust an Freiheit ist der Verlust an Freiheitsbewusstsein in weiten Teilen der Bevölkerung, aber vor allem in der Politik. Davon zeugt auch das reformierte Datenschutzgesetz. Es versteht sich als Datenmissbrauchsverhinderungsgesetz, und so ist es auch geschrieben. Es versteht sich nicht als Freiheitsrecht, so aber wäre es geschrieben worden, hätten die Urheber ein Bewusstsein davon, dass der Schutz persönlicher Daten nichts anderes ist als der Schutz der Freiheit des Einzelnen, er selbst und bei sich selbst zu bleiben.Dieses Bewusstsein hätte verlangt, nicht nur am Bundesdatenschutzgesetz herumzubasteln, sondern endlich ins Grundgesetz ein Kommunikationsgrundrecht aufzunehmen, das das informationelle Selbstbestimmungsrecht und damit die Kontrolle über die eigene Existenz auch in der digitalen Wirklichkeit anerkennt und sichert, das sowohl die Teilhabe an als auch den Schutz vor Informationen garantiert und das sowohl die informationelle Grundversorgung als auch die gerechte Verteilung von Kommunikationschancen gewährleistet.Aber dieses Bewusstsein würde die Einsicht voraussetzen, dass jede Spur, die der Einzelne im Internet hinterlässt, eine Spur seiner Persönlichkeit ist und jeder Missbrauch personenbezogener Daten ein Angriff auf die Identität der Person. Spätestens seit 2001 ist diese Einsicht fast rückstandslos verdampft. Die Gutachter, die seinerzeit ein neues Datenschutzrecht forderten, verlangten auch ein Kommunikationsgrundrecht im Grundgesetz. Aber dort würde es den am meisten stören, der es einführen müsste: den Gesetzgeber.------------------------------Es müsste endlich ein Kommunikationsgrundrecht ins Grundgesetz aufgenommen werden, das das Recht auf informationelle Selbstbestimmung sichert.
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