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Was bedeutet es für den Zustand unserer Demokratie, wenn eine fachlich unbestritten qualifizierte Verfassungsrechtlerin auf dem letzten Meter aus dem Verfahren zur Wahl ans Bundesverfassungsgericht gedrängt wird – nicht wegen juristischer Zweifel, sondern weil ihre Haltung nicht ins Machtkalkül passt?
Prof. Dr. Frauke Brosius-Gersdorf steht exemplarisch für eine Entwicklung, die alarmieren muss: Ihre Kandidatur als Richterin am Bundesverfassungsgericht war fachlich unangefochten, verfahrenstechnisch vorbereitet und wurde dennoch im letzten Moment politisch blockiert. Was bleibt, ist mehr als ein offenes Wahlergebnis. Es bleibt das beschädigte Vertrauen in die Unabhängigkeit eines Verfahrens, das dem höchsten Gericht der Republik dient und dessen Integrität von parteitaktischen Reflexen überschattet wurde.
Fachlich geeignet und plötzlich zu viel
Brosius-Gersdorf gilt seit Jahren als eine der profiliertesten Staatsrechtlerinnen des Landes. Habilitiert, wissenschaftlich produktiv, mit einem klaren verfassungsrechtlichen Kompass und analytischer Tiefe. Ihre Expertise ist unbestritten, nicht zuletzt in ihrer Rolle als Vorsitzende der Regierungskommission zur Reform des Schwangerschaftsabbruchs. Dort argumentierte sie juristisch, nicht ideologisch. Dass das geltende Abtreibungsstrafrecht mit dem staatlichen Neutralitätsgebot kollidieren könnte. Eine Position, die im verfassungsrechtlichen Diskurs ihren Platz hat. Und eine Position, die der Union offenkundig zu weit ging.
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Zunächst galt Brosius-Gersdorf als tragbare, integre Kandidatin. Ihre Unabhängigkeit war willkommen, ihre Klarheit geschätzt. Doch der Übergang von der wissenschaftlich beratenden Rolle zur möglichen Verfassungsrichterin machte ihre Haltung für manche offenbar untragbar. Was eben noch gewollt war – kritische Präzision, rechtsstaatliches Rückgrat, systematische Argumentation – wurde plötzlich zur Last.
Die Gespräche mit den Fraktionen waren geführt. Das Verfahren war abgeschlossen. Die Wahl vorbereitet. Dann zog die Unionsfraktion unter Jens Spahn kurzfristig die Notbremse: Die Abstimmung über die Richterwahl wurde von der Tagesordnung des Bundestags genommen, mit Verweis auf angeblich neue Zweifel. Ein bewährter verfassungsrechtlicher Ablauf wurde durch parteipolitischen Widerstand aus dem Gleichgewicht gebracht. Und mit ihm die Integrität des ganzen Verfahrens.
Die Entkernung eines rechtsstaatlichen Konsenses
Verankert in Art. 94 Abs. 1 GG ist die Wahl der Verfassungsrichter mit einer Zweidrittelmehrheit des Bundestages versehen. Dieses hohe Konsensprinzip soll parteipolitischer Einflussnahme vorbeugen. In der Praxis hat sich daraus ein bewährtes Verfahren entwickelt: Die vorschlagsberechtigte Fraktion benennt eine geeignete Person und solange keine schwerwiegenden fachlichen Einwände vorliegen, wird diese gewählt. Dieser stillschweigende Konsens war über Jahrzehnte Ausdruck demokratischer Reife.
Mit der Blockade gegen Brosius-Gersdorf wurde dieses Vertrauen mutwillig beschädigt. Denn hier ging es nicht um Qualifikation, sondern um politisches Unbehagen an juristischer Klarheit. Ihre wissenschaftlich fundierte Analyse zur Reform des Abtreibungsrechts wurde nicht juristisch diskutiert, sondern zur Projektionsfläche parteilicher Empörung. Statt einer offenen Auseinandersetzung: verkürzte Vorwürfe, skandalisierende Schlagzeilen, reflexhafte Abwehr.
Jens Spahn (CDU), Vorsitzender der Unions-Fraktion im Bundestag, verlässt in der Sitzungsunterbrechung den Plenarsaal.
© dpa
Wenn Klarheit zur Provokation wird
Nicht die Kandidatin gefährdet das Verfahren, sondern die Furcht vor dem, was sie verkörpert: eine Juristin, die sich nicht vereinnahmen lässt. Die Juristin Brosius-Gersdorf argumentiert nicht im Dienste politischer Lager, sondern entlang der Dogmatik des Grundgesetzes. Sie steht für eine verfassungsrechtliche Kultur, die sich auf Quellen, Strukturprinzipien und Auslegung verlässt und nicht auf das Wohlwollen der Parteidisziplin.
Dass diese Haltung in der entscheidenden Phase plötzlich zur politischen Zumutung wird, offenbart ein beunruhigendes Signal: Wer inhaltlich präzise und klar argumentiert, wird als unberechenbar gelesen. Wer das Recht ernst nimmt, riskiert den Ausschluss. Und wer sich juristisch zur Selbstbestimmung äußert, sieht sich mit Unterstellungen konfrontiert, die an Diffamierung grenzen.
Die politische Shitshow, die darauf folgte, zielte nicht auf eine sachliche Prüfung, sondern auf öffentliche Disqualifikation. Die Botschaft: Wer den verfassungsrechtlichen Diskurs mit Tiefe führt, muss damit rechnen, dass nicht Argumente, sondern politische Nerven das Verfahren entscheiden.
Der stille Rückzug aus der Wissenschaftlichkeit
Es ist eine gefährliche Verlagerung: Wenn künftig nicht mehr die juristische Qualifikation über eine Wahl entscheidet, sondern die Frage, ob die Haltung zur Tagespolitik kompatibel erscheint, verkehrt sich das Verfahren in sein Gegenteil. Der Anspruch auf fachliche Exzellenz wird ersetzt durch taktische Passgenauigkeit. Das höchste deutsche Gericht wird so zur Bühne politischer Verträglichkeitsprüfung, nicht fachlicher Auswahl.
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Neutralität bedeutet im Recht nicht Schweigen, sondern Differenz. Nicht Enthaltung, sondern Kontrolle. Ein Gericht wie das Bundesverfassungsgericht lebt von starken Persönlichkeiten, die in der Lage sind, unterschiedliche Auffassungen rechtsstaatlich zu verhandeln. Brosius-Gersdorf würde genau das einbringen.
Dass ihre Wahl nun auf der Kippe steht, ist nicht das Ergebnis mangelnder Eignung. Es ist das Resultat eines politischen Eingriffs, der sich nicht mit dem Verfahren, sondern mit der Person schwertut und mit dem, was sie repräsentiert: verfassungsrechtliche Unabhängigkeit.
Nicht die Falsche, aber offenbar die Unbequeme
Der Schaden ist längst eingetreten. Noch ist die Wahl nicht gescheitert. Aber sie wurde entkernt. Ihre Voraussetzungen verschoben. Und das Vertrauen in ihre Integrität erschüttert. Wer heute bereit ist, eine fachlich brillante Juristin aus dem Verfahren zu drängen, weil ihre juristische Analyse unbequem ist, riskiert mehr als eine Personalie. Er beschädigt die Glaubwürdigkeit eines Gerichts, das gerade in unruhigen Zeiten Rückgrat zeigen müsste.
Denn das Bundesverfassungsgericht ist nicht dazu da, parteipolitische Erwartungen zu bedienen. Es ist dazu da, dem Recht Geltung zu verschaffen, auch dann, wenn es unbequem wird. Und genau deshalb braucht diese Republik eine Verfassungsrichterin wie Frau Brosius-Gersdorf. Nicht trotz ihrer Haltung. Sondern weil sie sie verteidigt, wenn andere verstummen. Denn wer das Recht schwächt, um politische Ruhe zu wahren, beschädigt mehr als ein Verfahren. Er beschädigt das Vertrauen in die Demokratie und das können wir uns nicht leisten.
Nasim Ebert-Nabavi wurde 1987 in Teheran geboren und ist im Alter von zehn Jahren mit ihrer Mutter nach Deutschland ausgewandert. Aufgewachsen in Lübeck, hat sie in Hannover Rechtswissenschaften studiert und ihr Referendariat am Brandenburgischen Oberlandesgericht absolviert. Seit 2016 ist sie Volljuristin, arbeitet als Rechtsanwältin und als Dozentin an der Verwaltungsakademie Berlin.
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