Der Giftzahn genügt

Christian Bommarius
4 Min

Nichts ist so schlecht, dass es nicht doch noch etwas Gutes hätte. Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung zum Beispiel ist nicht nur ein schlechtes, es ist ein miserables Gesetz. Es verpflichtet die privaten Anbieter, alle Spuren des Telekommunikationsverkehrs - E-Mail-, Internet- und SMS-Verbindungen ebenso wie Anfang und Ende von Telefonaten einschließlich der Rufnummern - sechs Monate lang zu speichern und bei Bedarf dem Staat zur Kriminalitätsaufklärung oder -prävention zur Verfügung zu stellen. Die unbeschränkte, anlasslose Datenerhebung und die nur wenig begrenzte Weitergabe und Verwendung der Daten verletzen evident das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung und sind ein ebenso offensichtlicher Verstoß gegen den Grundsatz der Verhältnismäßigkeit. Das Gesetz ist so miserabel, dass kaum zu glauben ist, dass es doch noch etwas Gutes haben sollte. Aber wer es entdecken will, der muss heute nur nach Karlsruhe schauen, in den großen Saal des Bundesverfassungsgerichts.Der erste Senat verhandelt über einige Verfassungsbeschwerden gegen das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung, Wären alle Kläger erschienen, dann müsste die Verhandlung im benachbarten Schlosspark stattfinden. Denn allein zu einer Sammelklage haben sich fast 35 000 Bürgerinnen und Bürger zusammengeschlossen und protestieren damit gegen den ozeanischen Datenpool, gegen die Liquidierung freier, also unkontrollierter Kommunikation, gegen die Bedrohung der Privatheit, gegen die staatliche Umwidmung der Bürger zu potenziellen Tatverdächtigen. Es ist die größte Massenklage der deutschen Rechtsgeschichte. Und eben das ist das Gute am Schlechten - hier manifestiert sich die Rückbesinnung auf die Bedeutung und den Wert der Grundrechte. Vor 26 Jahren musste das den (West-) Deutschen niemand erklären, als der Staat die Bürger zur Volkszählung rief und sie damit auf die Barrikaden trieb, das Bundesverfassungsgericht das Grundrecht auf informationelle Selbstbestimmung kreierte und vor einer Lebenswelt warnte, "in der die Bürger nicht mehr wissen können, wer was wann und bei welcher Gelegenheit über sie weiß".Die Wirklichkeit, vor der das Gericht 1983 noch die Bürger glaubte in Schutz nehmen zu müssen, ist längst Gegenwart. Kein Mensch ist heute noch Herr der Datenspuren, die er auf Schritt und Tritt hinterlässt, sofern er überhaupt weiß, dass er sie hinterlässt. Und lange Zeit schien es , als sei mit dem Heraufkommen der IT-Welt, des Internets, der E-Mail, des Handys und des RFID-Funkchips den Bürgern das Bewusstsein dafür abhanden gekommen, dass der Zunahme an Freiheit die Zunahme bedrohter Privatheit gegenübertritt, dass die Bewegung im Internet nicht nur Mobilitätsgewinn bedeuten muss, sondern zugleich durch Dritte die Fixierung der Daten ermöglicht, die jede Bewegung im Internet hinterlässt. Wenn sich aus der Summe der Bewegungen ein Bewegungsprofil destillieren lässt, ein Konsumentenprofil, ein Kommunikationsprofil, wenn das Handy nur noch für den Nutzer ein Telefon ist, für den Staat aber eine jederzeit problemlos aktivierbare Ortungswanze, dann geht es nicht mehr um Chancen und Risiken der Multimedia-Welt, sondern um die akute Bedrohung der freien Entfaltung der Persönlichkeit. Darum geht es - auch heute in der Verhandlung vor dem Bundesverfassungsgericht.Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist verfassungswidrig. Doch ist nicht zu erwarten, dass die Richter es komplett verwerfen. Denn es handelt sich zwar um ein deutsches Gesetz, aber es setzt lediglich eine entsprechende EU-Richtlinie um. Würde der erste Senat die Regelung in Bausch und Bogen für verfassungswidrig erklären, geriete er in den Konflikt mit Europa, den er bisher strikt vermieden hat. Das Gesetz steht also gewissermaßen unter europäischem Artenschutz. Und wie bei manchen Giftschlangen, die sich ebenfalls auf Artenschutz berufen können, dürfte es auch beim Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung genügen, ihm den Giftzahn zu ziehen. Dazu müsste das Gericht lediglich einen Leitsatz aus dem Volkszählungsurteil von 1983 verbindlich voranstellen: "Das Grundrecht gewährleistet insoweit die Befugnis des Einzelnen, grundsätzlich selbst über die Preisgabe und Verwendung seiner persönlichen Daten zu bestimmen."In zwei einstweiligen Anordnungen hat der Senat bereits erkennen lassen, dass das Gesetz die höchstrichterliche Behandlung keinesfalls ungeschoren übersteht. Anders als bisher dürften die Korrekturen aber diesmal auf Zustimmung in der Bundesregierung stoßen. Bundesjustizministerin Sabine Leutheusser-Schnarrenberger (FDP) selbst ist eine der Beschwerdeführerinnen. Sollte sie erfolgreich sein, dann wäre das auch ein Triumph über die Justizministerin Leutheusser-Schnarrenberger, die die Bundesregierung in Karlsruhe verteidigt. Das ist eine kuriose Konsequenz der Bundestagswahl. Es gibt wahrhaftig schlimmere.------------------------------Das Gesetz zur Vorratsdatenspeicherung ist nicht nur ein schlechtes, es ist ein miserables Gesetz.

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