Verkehrsregel

„Der Motor ist doch aus“: Dieser Handy-Griff an der roten Ampel kostet 100 Euro

Handy an der roten Ampel: Warum die Start-Stopp-Automatik rechtlich nicht als Motor aus gilt, was § 23 StVO erlaubt und wann 100 Euro Bußgeld drohen.

4 Min
Ein blauer Kombi wartet an einer roten Baustellenampel, dahinter staut sich der Verkehr auf der Landstraße: Für diese Sekunden des Wartens gelten strengere Regeln, als viele Autofahrer denken. (Symbolbild)

Ein blauer Kombi wartet an einer roten Baustellenampel, dahinter staut sich der Verkehr auf der Landstraße: Für diese Sekunden des Wartens gelten strengere Regeln, als viele Autofahrer denken. (Symbolbild)

© imago

Rote Ampel, das Auto rollt aus, der Drehzahlmesser fällt auf null. Die Start-Stopp-Automatik hat den Motor abgeschaltet, im Innenraum wird es still. Viele greifen jetzt zum Handy, um eine Nachricht zu lesen oder nur die Uhrzeit.

Wer dabei erwischt wird, zahlt 100 Euro und bekommt einen Punkt in Flensburg. Bis 2017 hätten Sie mit genau diesem Argument vor Gericht sogar gewonnen.

Handy an der Ampel: Was die StVO genau sagt

Das Handyverbot steht in § 23 Absatz 1a der Straßenverkehrsordnung. Wer ein Auto fährt, darf das Smartphone nur nutzen, wenn er es dafür weder aufnimmt noch hält.

Für stehende Autos gibt es eine Ausnahme, aber nur, wenn der Motor „vollständig ausgeschaltet“ ist. Direkt im nächsten Satz stellt das Gesetz klar, dass das automatische Abschalten durch das Fahrzeug nicht zählt.

Bei der Start-Stopp-Automatik bleibt das Auto also betriebsbereit. Ein Tritt auf die Kupplung oder ein Lösen der Bremse genügt, und der Motor springt wieder an.

Warum das Handy an der Ampel früher erlaubt war

Der Irrtum hat eine Vorgeschichte. 2014 sprach das Oberlandesgericht Hamm einen Fahrer frei, der an einer roten Ampel telefoniert hatte, während die Automatik seinen Motor abgeschaltet hatte (Az. 1 RBs 1/14). Das Amtsgericht Dortmund hatte ihn zuvor zu 40 Euro verurteilt, wie die Legal Tribune Online damals berichtete.

Im Oktober 2017 schloss der Gesetzgeber diese Lücke. Seitdem steht der Start-Stopp-Satz ausdrücklich in der StVO, und das Bußgeld stieg von 60 auf 100 Euro.

Die Gerichte ziehen mit. Das Berliner Kammergericht bestätigte ein Bußgeld gegen einen Autofahrer, der sich auf seine Start-Stopp-Automatik berufen hatte, wie Echo24 berichtet.

Uhrzeit, Anruf wegdrücken: Das zählt schon als Benutzung

Verboten ist nicht nur das Telefonieren oder Tippen. Auch wer das Handy in die Hand nimmt, um auf die Uhr zu schauen oder einen Anruf wegzudrücken, benutzt es im Sinne der StVO.

Erlaubt ist dagegen, das Handy bloß aufzuheben oder umzulegen, etwa wenn es in den Fußraum gerutscht ist. Das Kammergericht hat entschieden, dass reines Halten ohne Bedienung für ein Bußgeld nicht reicht (Az. 3 Ws (B) 262/20). Wer dabei aufs Display tippt, ist allerdings wieder dran.

Handyverbot im E-Auto und im Stau

Fahrer von Elektroautos können sich ebenfalls nicht herausreden. Die StVO nennt neben der Start-Stopp-Automatik ausdrücklich das „Ruhen des elektrischen Antriebes“. Ein E-Auto, das an der Ampel lautlos wartet, gilt damit nicht als ausgeschaltet.

Im stehenden Stau gilt dasselbe. Erst wenn Sie den Motor selbst per Schlüssel oder Startknopf abstellen, darf das Handy in die Hand.

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Bußgeld für Handy am Steuer: So teuer wird es

Der einfache Verstoß kostet Autofahrer 100 Euro und einen Punkt. Gefährden Sie dabei andere, werden 150 Euro, zwei Punkte und ein Monat Fahrverbot fällig. Kommt es zu einem Unfall mit Sachschaden, sind es 200 Euro, zwei Punkte und ebenfalls ein Monat Fahrverbot.

Radfahrer mit Handy in der Hand zahlen 55 Euro, Punkte gibt es für sie nicht. Zu allen Beträgen kommen Gebühren und Auslagen der Bußgeldstelle.

Für Fahranfänger wird es doppelt unangenehm. In der Probezeit zählt der Handyverstoß als sogenannter B-Verstoß, beim zweiten folgen Aufbauseminar und zwei Jahre längere Probezeit.

Was mit dem Handy am Steuer erlaubt ist

Steckt das Smartphone in einer Halterung, dürfen Sie kurz auf das Display schauen, etwa auf die Navigation. Telefonieren über die Freisprechanlage und Sprachbefehle sind ebenfalls erlaubt.

Wer an der Ampel wirklich eine Nachricht lesen will, muss den Motor selbst ausschalten. Legal ist das, in einer Rotphase von 30 Sekunden aber kaum sinnvoll: Bei Grün muss das Handy wieder weg und der Motor wieder an, während hinter Ihnen schon gehupt wird.

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