Ab Januar zahlen Kinderlose 4,5 Prozent ihres Einkommens in die Pflegeversicherung. Menschen mit Pflegegrad 1 verlieren 131 Euro im Monat.
So sieht es das Pflegeneuordnungsgesetz vor, über das der Bundestag am 5. November zum ersten Mal berät. Bis zum Jahreswechsel bleiben gut acht Wochen, und in dieser Zeit lässt sich einiges noch regeln.
Kinderlose: Pflegebeitrag steigt auf 4,5 Prozent
Für Kinderlose ab 23 Jahren steigt der Zuschlag laut Bundesgesundheitsministerium von 0,6 auf 0,9 Prozent. Den Zuschlag zahlen Arbeitnehmer allein, der Arbeitgeber gibt nichts dazu.
Bei 3000 Euro brutto sind das 9 Euro mehr im Monat, 108 Euro im Jahr. Bei 4000 Euro brutto werden es 144 Euro im Jahr.
Wer vor 1940 geboren ist, zahlt keinen Zuschlag. Eltern bleiben bei 3,6 Prozent, mit mehreren Kindern unter 25 Jahren zahlen sie weniger.
Bis Jahresende erledigen: Prüfen Sie auf der Gehaltsabrechnung, ob Sie den Zuschlag zahlen, obwohl Sie Kinder haben. Dann fehlt der Kasse vermutlich der Nachweis, und Sie zahlen unnötig drauf.
Rentner ohne Kinder: Abzug von der Rente wächst
Rentner trifft die Erhöhung genauso. Sie tragen ihren Pflegebeitrag komplett selbst, die Rentenversicherung beteiligt sich nicht.
Bei 1500 Euro Rente steigt der Pflegebeitrag für Kinderlose von 63 auf 67,50 Euro im Monat. Die Differenz wird automatisch abgezogen, einen Antrag oder eine Wahl gibt es nicht.
Gutverdiener: Mehr Gehalt wird beitragspflichtig
Die Beitragsbemessungsgrenze steigt zusätzlich um 300 Euro im Monat, parallel zur Krankenversicherung. Bis zu dieser Grenze zählt das Gehalt für den Pflegebeitrag.
Wer darüber verdient, zahlt rund 5,40 Euro mehr im Monat. Kinderlose Gutverdiener kommen auf rund 8,10 Euro, und zwar zusätzlich zum höheren Zuschlag.
Ehepartner ohne Einkommen: Zuschlag ab 2028
Ehe- und Lebenspartner ohne eigenes Einkommen sind bisher kostenlos mitversichert. Ab Januar 2028 soll dafür ein Zuschlag von 0,52 Prozent auf das Einkommen des Hauptversicherten fällig werden.
Bei 3000 Euro brutto wären das 15,60 Euro im Monat. Ausgenommen sind unter anderem Eltern von Kindern mit Behinderung und Menschen, die Angehörige zu Hause pflegen.
Pflegegrad 1: Entlastungsbetrag von 131 Euro fällt weg
Für Menschen mit Pflegegrad 1 ist die Reform ein echter Einschnitt. Mit den 131 Euro finanzieren viele bislang die Putzhilfe oder jemanden, der sie zum Einkaufen begleitet.
Den Pflegegrad behalten sie dank Bestandsschutz, das Geld verlieren sie trotzdem. Die geplante Pflegebegleitung bietet Beratung statt Zahlungen und startet nach dem Kabinettsentwurf erst 2029.
Bis Jahresende erledigen: Wer Guthaben aus dem Entlastungsbetrag angespart hat, sollte bei der Pflegekasse fragen, bis wann es sich noch einlösen lässt. Im Zweifel lohnt es sich, offene Beträge noch 2026 abzurufen.
Pflegegrad beantragen: Die Schwelle steigt
Wer erstmals begutachtet wird, braucht künftig mehr Punkte. Pflegegrad 1 beginnt bei 15 statt 12,5 Punkten, Pflegegrad 2 bei 30 statt 27.
Bis Jahresende erledigen: Wer ohnehin über einen Antrag für Vater oder Mutter nachdenkt, sollte jetzt bei der Pflegekasse nachfragen, welcher Stichtag für die alten Schwellen gilt.
Pflegegeld ab Pflegegrad 2: Es gibt mehr, aber mit Haken
In Pflegegrad 2 steigt das Pflegegeld von 347 auf knapp 390 Euro im Monat. Auch das Budget für ambulante Pflegedienste wächst.
Der Haken: Die Pauschale von 42 Euro für Handschuhe und Desinfektionsmittel fällt als eigene Leistung weg. Solche Produkte müssen Familien künftig aus dem Pflegegeld bezahlen.
Aus dem Entlastungsbetrag wird ein Sozialraumbudget von 175 Euro, für Pflegebedürftige unter 25 Jahren bis zu 300 Euro. Fällt die pflegende Person plötzlich aus, soll ein neues Überbrückungsbudget etwa einen Kurzzeitpflegeplatz finanzieren.
Pflegeheim: Kein Deckel für die Eigenanteile
Heimbewohner gehen bei dieser Reform weitgehend leer aus. Im ersten Jahr zahlen sie nach Zahlen des Verbands der Ersatzkassen im Schnitt schon 3364 Euro im Monat selbst.
Die für 2028 geplante Erhöhung der Heimleistungen fällt aus. Erst ab 2029 sollen die Leistungen jährlich mit der Kerninflation wachsen. Steigen die Kosten vorher, zahlen Bewohner und Familien die Differenz.
SPD will im Bundestag nachbessern
Ganz fertig ist das Gesetz noch nicht. Die SPD-Fraktion will den Entwurf im Parlament deutlich ändern, wie der Münchner Merkur berichtet.
Ihr Gesundheitsexperte Christos Pantazis sagte der Deutschen Presse-Agentur, die Lasten dürften nicht einseitig bei Pflegebedürftigen und Angehörigen landen. Er will die Eigenanteile im Heim begrenzen und die private Pflegeversicherung an den Kosten beteiligen.
Nach der ersten Lesung berät der Gesundheitsausschuss. Danach ist der Bundesrat am Zug.
Zweite Pflegereform bis Juli 2027 geplant
Über eine Obergrenze für Heimkosten entscheidet die Koalition erst später. Bis Ende Januar soll eine Kommission dazu Vorschläge vorlegen.
Gesundheitsminister Carsten Linnemann (CDU) will bis Ostern einen zweiten Entwurf ins Kabinett bringen, der zum 1. Juli 2027 gelten könnte. Kinderlose und Menschen mit Pflegegrad 1 zahlen bis dahin bereits ein halbes Jahr lang.
Nur noch bis 30. November: Mit diesem Antrag landet im Dezember deutlich mehr Netto auf dem Konto
Erstmals seit 2007: Elterngeld soll steigen
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