Streit um ÜbersetzungenIn der Begründung des Gerichtes hieß es auch, dass der Begriff "Hassprediger" keine reine Meinungsäußerung sei, sondern er enthalte den Vorwurf einer strafbaren Aussage. Die Behauptung könnte den Straftatbestand der Volksverhetzung erfüllen. Ob das ZDF in Berufung geht, ist allerdings noch offen.Im ZDF-Magazin "Frontal" waren dem gebürtigen Türken übersetzte Zitate aus einer Predigt in den Mund gelegt worden - aufgenommen in Türkisch und mit versteckter Kamera. Danach soll der Muslim die Deutschen als "stinkende Ungläubige" bezeichnet haben, die in die Hölle kommen würden. Auf der ZDF-Internetseite wurde daraufhin der Imam als "Hassprediger" bezeichnet. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) versucht seitdem, die Abschiebung des seit mehr als 30 Jahren in Deutschland lebenden Mannes durchzusetzen. Körting wirft dem Mitbegründer der Kreuzberger Moschee aber auch vor, Selbstmordattentate im Nahen Osten verteidigt zu haben. Konkret wird ihm zur Last gelegt, auf einer Kundgebung der islamistischen Organisation Milli Görus im Juni 2004 auf dem Oranienplatz für diejenigen "Märtyrer" gebetet zu haben, "die ihr Blut im Irak vergießen". Der muslimische Geistliche bestreitet alle ihm zugeordneten Zitate und sieht sich als "Opfer eines momentanen politischen Aktionismus". Seine Predigten, so einer seiner Anwälte bereits vor einem Jahr, seien fehlerhaft ins Deutsche übersetzt worden. Von seiner Funktion als Prediger in der Mevlana-Moschee hat ihn die Islamische Föderation aber längst suspendiert.Der Prediger hat in zahllosen Verfahren erreicht, seine Abschiebung zu verhindern. Ein Termin für das Hauptverfahren vor dem Verwaltungsgericht - angestrengt durch den Innensenator - steht noch aus. Der Rechtsstreit wird sich vermutlich über mehrere Instanzen Jahre hinziehen. Bis dahin kann Tasci in Berlin bleiben. Hier wohnen auch seine Frau und sein Sohn, der einen deutschen Pass besitzt.------------------------------Der StreitHerbst 2004: Das ZDF sendet Ausschnitte aus einer Predigt des Imams. Laut Übersetzung soll der 60-Jährige von "nutzlosen und stinkenden Deutschen" gesprochen haben. Innensenator Ehrhart Körting (SPD) verfügt die Ausweisung.Im Frühjahr 2005 weist das Berliner Landesverfassungsgericht wie zuvor das Verwaltungsgericht die Eilanträge Tascis auf Rechtsschutz gegen die Ausweisung zurück.Im Juni 2005 gibt das Bundesverfassungsgericht aber Tascis Antrag auf Rechtsschutz statt.Das Berliner Verwaltungsgericht hat bisher nur die Eilanträge Tascis abgewiesen. Wann es zum Hauptverfahren kommt, ist offen. So lange darf Tasci in Berlin bleiben.------------------------------Foto: Umstritten: Imam Tasci.
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