Der Weg in die Bürgerversicherung

Katja Tichomirowa
2 Min

Der Gesundheitsfonds ist und bleibt Gesetz. Spätestens das gestrige Urteil des Bundesverfassungsgerichts hat das Kernstück der Gesundheitsreform für rechtens erklärt. Mehr noch, das Urteil hat der Politik einen Weg gewiesen, aus der ungeliebten Geldsammelstelle Gesundheitsfonds ein sinnvolles Instrument zu machen.Fünf private Krankenversicherungen hatten sich mit ihrer Klage gegen die "Zerstörung ihres Geschäftsmodells" gewandt. Die Gesundheitsreform, so argumentierten sie, erlege ihnen Pflichten auf, die ihre Geschäftsrisiken erhöhen, ihre Gewinnaussichten dagegen schmälern würden. Das hielten sie für einen verfassungswidrigen Eingriff in ihre Berufsfreiheit. In ihrem Urteil kehrten die Richter diese Argumentation gegen die Kläger selbst. Verfassungswidrig, so erklärten sie, sei vielmehr ein Geschäftsmodell, das den gesetzlichen Krankenversicherungen Risiken und Kosten aufbürde und den privaten die Gewinnmaximierung überlasse. Die Privaten werden also künftig jeden, unabhängig von seinem Alter und seinen Gesundheitsrisiken versichern müssen, und sie werden verpflichtet, ihren Kunden einen Tarif anzubieten, der sie zum Preis und zu den Konditionen der gesetzlichen Krankenkassen versichert.Die Politik kann aus diesem Urteil nur eines schlussfolgern: Der Gesundheitsfonds wird erst dann zu einem sinnvollen Instrument, wenn sich alle, das heißt gesetzlich und privat Versicherte, an ihm beteiligen. Damit weist Karlsruhe den Weg in die Bürgerversicherung. Das sollte nun auch jede künftige Bundesregierung akzeptieren.

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