Die Pflicht des Staates

Gerold Büchner
4 Min

Einen Enteignungsminister hat es in Deutschland bisher nicht gegeben, nicht einmal in der DDR. Nun wird das Bundesfinanzministerium per Gesetz zur Enteignungsbehörde und Ressortchef Peer Steinbrück zuständig für die mögliche erste Zwangsverstaatlichung eines Großunternehmens in der Bundesrepublik. Das ist eine Zäsur, ein Tabubruch ersten Ranges im Verhältnis zwischen der Regierung und der Privatwirtschaft. Steinbrück jedoch spricht von Normalität und Selbstverständlichkeit. Und auch er hat recht, in gewissem Sinne jedenfalls.Wenn es normal ist, dass ein paar tausend Finanzjongleure dank lascher Kontrollen ihre Branche und die gesamte Weltwirtschaft in eine Krise stürzen können; wenn als selbstverständlich gilt, dass der Staat hinreichend großen Unternehmen, deren Chefs sich verzockt haben, aus der Milliardenklemme helfen muss; wenn man sich schließlich daran gewöhnt hat, dass die Bundesregierung allein den Banken mit Summen unter die Arme greift, die sie sonst in knapp zwei Jahren für ihre sämtlichen Ausgaben aufwendet - dann allerdings ist ein Gesetz zur Enteignung, wie es das Kabinett gestern beschlossen hat, getrost normal zu nennen. Ungewöhnliche Zeiten erfordern ungewöhnliche Maßnahmen, so schlicht argumentiert die Regierung.In der Tat wäre es fahrlässig und falsch, den ins Schlingern geratenen Immobilienfinanzierer Hypo Real Estate (HRE) seinem Schicksal oder dem Gutdünken seiner Aktionäre zu überlassen. Die Bank ist wegen ihrer starken Verflechtung und ihrer zentralen Rolle auf dem Pfandbrief-Markt zu wichtig, um Pleite gehen zu dürfen. Der Bankrott von Lehman Brothers in den USA hat einen Eindruck davon vermittelt, welche Folgen ein solcher Zusammenbruch für das Finanzsystem und indirekt für das produzierende Gewerbe haben kann. Der Staat hat die Hypo Real Estate aus guten Gründen mit bisher 87 Milliarden Euro an Krediten und Garantien gestützt, er muss und wird das weiter tun. Dass er im Gegenzug die Kontrolle über die marode Bank verlangt, um deren Kerngeschäft zu retten, ist legitim und folgerichtig. Er hat geradezu die Pflicht zum Eingreifen, um die Steuerzahler vor weiterem Schaden zu bewahren und involvierte Unternehmen davor, in den Strudel einer HRE-Pleite zu geraten. Die Aktionäre der Bank können dies offenbar nicht, und so liegt es nahe, ihnen das Heft aus der Hand zu nehmen. Wenn die Hauptversammlung im April nicht freiwillig dem Bund die Mehrheit und damit die Macht bei der HRE überlässt, wird Steinbrück handeln müssen."Rettungsübernahme" heißt das beschönigend im Titel des Gesetzes, das wiederum im Schnellverfahren die Parlamente passieren soll. Es handelt sich aber um eine echte Enteignung, nur eben zur Abwehr akuter ökonomischer Gefahr - vergleichbar der Amputation von Gliedmaßen, um das Leben eines Patienten zu retten. Schwer krank, aber längst nicht todkrank ist die Marktwirtschaft, und die Enteignung der HRE-Aktionäre soll die Heilung ermöglichen. Für die Anteilseigner könnte sich das in der verfahrenen Lage als bester Ausweg darstellen, weil sie entschädigt werden müssen und den ersten Zugriff bekommen, falls die Bank nach gelungener Sanierung wieder privatisiert wird, wie es im Gesetz steht. Ohnehin ist die Übernahme der HRE durch den Bund für die Aktionäre nur noch eine Frage des Preises, nicht des Prinzips. Der Haupteigner, der US-Investor Flowers, will seine Verluste verringern. Mit dem Enteignungsgesetz zeigt ihm Steinbrück die Folterinstrumente, um einen Kompromiss und die Verstaatlichung durch Kauf zu erzwingen. Möglicherweise wird die Enteignung ja überflüssig, gerade weil der Bund sie vorbereitet.Alles in Ordnung also? Es bleibt ein deutliches Unbehagen, und keineswegs nur bei den Anhängern der reinen Marktwirtschaftslehre. Sie ahnen, dass das Enteignungsgesetz weit über den Fall HRE hinausweist. Nicht als Anfang vom Ende des Privateigentums, sondern weil in dieser Notsituation deutlich wird, wer die Regeln bestimmt: Die Politik kann die Wirtschaft eben doch in die Schranken weisen, wenn es das Allgemeinwohl erfordert. Das ist in den letzten Jahrzehnten beinahe in Vergessenheit geraten. Die Bankenkrise bringt es in Erinnerung - und beschwört die Gefahr herauf, dass sich der Staat nun zu viel zutraut, nachdem er sich lange ganz klein gemacht hat.Für beides, die Unter- und Überschätzung seiner selbst, liefert der Bund mit dem Enteignungsgesetz Belege. Er zögerte viel zu lange, um nach der Kontrollmehrheit bei der HRE zu greifen. Wertvolle Zeit verstrich, die viel Steuergeld kostet. Zugleich begeht die Regierung einen schweren Rechtsfehler, indem sie die Enteignungsmöglichkeit faktisch allein auf die HRE zuschneidet. Denn das Grundgesetz erlaubt zwar die "Vergesellschaftung" von Produktionsmitteln; es verbietet aber, einen solchen Grundrechtseingriff nur im Einzelfall vorzusehen. So könnte Karlsruhe die Berliner Enteigner noch bremsen.------------------------------Das Enteignungsgesetz zeigt, wer die Regeln bestimmt: Die Politik kann die Wirtschaft eben doch in die Schranken weisen, wenn es das Allgemeinwohl erfordert.

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