Die Sicherungsverwahrten

Christian Bommarius
4 Min

Die schärfste Waffe der Strafjustiz ist die Sicherungsverwahrung. Sie ist so scharf, dass sie nur ausnahmsweise, nur gegen schwerste Verbrecher gezückt wird - sie richtet sich nicht nach der Schwere der Schuld, die auf dem Täter lastet, sondern nach der Größe der Gefahr, die von ihm ausgeht; sie ist keine zeitlich befristete Strafe, sondern eine zeitlich unbegrenzte Maßregel, sie verfolgt keinen anderen Zweck als die Sicherung der Allgemeinheit vor der Unberechenbarkeit des Verwahrten.Die Angst der Justizministerien des Bundes und der Länder vor einer unabhängigen Justiz muss demnach grenzenlos sein. Denn seit mehr als einem halben Jahrhundert hält die Exekutive die Judikative in Sicherungsverwahrung. Das bedeutet: Gerichte und Staatsanwaltschaften sind in Deutschland nicht Herren ihrer selbst. In den Organogrammen der Ministerien und in den Haushaltplänen tauchen sie als nachgeordnete Behörden auf, über die Einstellung von Proberichtern entscheiden nicht die Gerichte, sondern Ministerialbeamte, auch die Auswahl der Vorsitzenden Richter und der Gerichtspräsidenten treffen nicht die, die sie angeht, sondern die, die im Zweifel unsachliche, häufig parteipolitische Interessen verfolgen, also die Justizminister des Bundes und der Länder. Das widerspricht dem Gebot der Gewaltenteilung, es widerspricht dem Gebot der richterlichen Unabhängigkeit, und es widerspricht auch dem Bundesverfassungsgericht.Die Teilung der Gewalten - Legislative (Parlament), Exekutive (Regierung und Verwaltung), Judikative (Gerichte) - setzt voraus, dass keine Staatsgewalt die andere dominiert. Die Anmaßung der Bürokratien, den Gerichten nicht nur die Haushaltmittel zuzuweisen, sondern auch das Personal, bedeutet keine Gefährdung der Gewaltenteilung, sondern deren Negation. Das zeigt sich nirgends deutlicher als auf dem Gebiet des Verwaltungsrechts, also auf jenem Feld, auf dem sich Staat und Bürger naturgemäß streitend gegenüberstehen - sei es im Konflikt um eine Baugenehmigung, um die Errichtung eines Kernkraftwerks oder um das Betreiben einer Gaststätte. Hier besonders sind die Gerichte zum Kontrolleur des Staates, in der Regel der Exekutive berufen - und nichts liegt dem Kontrollierten näher, als seine Kontrolleure selbst zu bestimmen.Diese Praxis zerstört nicht nur die staatliche Gewaltenteilung, sie bedroht auch die verfassungsrechtlich verbürgte Unabhängigkeit der Richter. Natürlich ist das Bild des von allen sachfremden Interessen, subjektiven Erwägungen und persönlichen Beschränkungen allzeit befreiten Richters nicht viel mehr als eine idealtypische Skizze des Verfassungsgebers. Aber das ohnehin kaum zu bewältigende Problem seiner Unabhängigkeit wird für den einzelnen Richter zur unlösbaren Aufgabe, wenn er weiß, dass über seine berufliche Zukunft nicht im Gericht, sondern im Ministerium entschieden wird. Bis heute gilt die berühmte Sentenz des preußischen Justizministers Adolf Leonhardt (1815 - 1880): "Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren." Bis heute gilt aber auch die Entscheidung des Bundesverfassungsgerichts von 1981, wonach der Schutz der richterlichen Unabhängigkeit gebiete, "jede vermeidbare Einflussnahme der Exekutive auf die rechtsprechende Gewalt auszuschließen und insoweit möglichst wenige Beförderungsämter vorzusehen."Seit mehr als einem halben Jahrhundert befinden sich die bundesdeutschen Gerichte und Staatsanwaltschaften in der Sicherungsverwahrung der Exekutive. Ebenso lange schon fordern sie ihre Entlassung, ihre Anerkennung als dritte Staatsgewalt. Nichts anderes bedeutet die "Selbstverwaltung der Justiz", die der Deutsche Richterbund nun endlich öffentlich und endlich selbstbewusst verlangt. Nicht mehr die Justizminister und deren Bürokratien sollen in Zukunft über den Einstieg und Aufstieg der Richter und Staatsanwälte entscheiden, sondern Justizwahlausschüsse, zur einen Hälfte bestehend aus Richtern und Staatsanwälten, zur anderen Hälfte aus Parlamentariern. Zur echten Selbstverwaltung gehört naturgemäß auch die Verantwortung für den Haushalt. Die Schwäche der Justizminister in den Ländern hat die allmähliche Auszehrung der Justiz verursacht und das Schäbigkeitsprinzip zur bestimmenden Maxime erhoben. Künftig müssten die Parlamente der Justiz selbst erklären, warum Gerechtigkeit in Deutschland nichts mehr kosten darf.------------------------------"Solange ich über die Beförderungen bestimme, bin ich gern bereit, den Richtern ihre sogenannte Unabhängigkeit zu konzedieren."Justizminister Leonhardt (1815-1880)

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