Die deutsche Gesellschaft kann sich beim Bundesverfassungsgericht bedanken. Es hat ihr ein unerwartetes, kostbares Geschenk gemacht, so kostbar, dass es unbezahlbar ist. Mit seiner Entscheidung gegen das Berliner Ladenöffnungsgesetz hat es nicht nur untersagt, alle vier Adventssonntage zu Tagen der offenen Ladentüren und damit den totalen Kommerz - wie von Berliner Kaufleuten ebenso wie vom rot-roten Senat gewünscht - zur Geschäftsgrundlage der Adventszeit zu erklären. Das Urteil stellt ausdrücklich einen Tag der Woche - den Sonntag - unter den besonderen Schutz der Verfassung und schützt damit nicht nur die Zeit der Gläubigen für die Religionsausübung, nicht weniger die Zeit der Familien für sich selbst, die Zeit der Freunde für das Miteinander, die Zeit der Arbeitnehmer, sich von der Arbeit zu erholen. Das Bundesverfassungsgericht schenkt den Deutschen also eine Pause im Alltagstrott. Begründungspflichtig ist nicht, wer sie in Anspruch nimmt, zur Begründung verpflichtet ist wer die Pause verweigert und sonntags zur Arbeit ruft. "Bloße Umsatz- und Erwerbsinteressen" genügen nicht.Das Urteil ist zugleich ein Appell: Die Arbeit ist für den Menschen da, die Wirtschaft ist für den Menschen da, der Konsum ist für den Menschen da, nicht der Mensch für die Arbeit, für die Wirtschaft und für den Konsum. Die Entscheidung ist kein Triumph der Kirchen über den säkularen Staat. Sie ist ein Sieg des Gemeinsinns über das Nützlichkeitsinteresse und den Arbeitszwang. Zwar knüpfen die Karlsruher Richter an Artikel 139 der Weimarer Reichsverfassung von 1919 an, die vom Grundgesetz 1949 unverändert inkorporiert, also übernommen worden ist: "Der Sonntag und die staatlich anerkannten Feiertage bleiben als Tage der Arbeitsruhe und der seelischen Erhebung gesetzlich geschützt." Dieser Artikel schützt auch, aber nicht einmal in erster Linie die sonntägliche Religionsausübung, sondern den Sonntag selbst: "Die Regelung zielt in der säkularisierten Gesellschafts- und Staatsordnung ... auch auf die Verfolgung privater Ziele wie die der persönlichen Ruhe, Besinnung, Erholung und Zerstreuung." Damit bringt das Urteil den Schabbat, den siebten Tag, wieder auf seinen ursprünglichen Begriff. Denn Schabbat meint etwas ganz Einfaches. Schabbat meint: aufhören, sich unterbrechen, das alltägliche Rennen und Laufen einmal sein zu lassen, weil es allen gut tut.Das hat nur wenig mit der lange Zeit von den Kirchen verteidigten Sonntagsheiligung zu tun. Sie war schon vor 100 Jahren ein Anachronismus, wie ein Erlebnis des berühmten deutschen Chirurgen Ferdinand Sauerbruch Anfang des 19. Jahrhunderts belegt. An einem Samstagabend war ein lebensbedrohlich erkrankter Mann in die Kasseler Diakonissenklinik eingeliefert worden, die Operation am nächsten Morgen zwingend geboten. Als Sauerbruch den Operationsraum betrat, begannen die Kirchenglocken zu läuten, die Schwestern verließen den Saal und eilten in den Gottesdienst. Sauerbruch gelang es zwar, den Pfarrer davon zu überzeugen, dass die Heiligung des Sonntags vor der Rettung eines Menschenlebens zurücktreten müsse, und die Schwestern in den Operationsraum zurückzuschicken, aber eine Schwester verklagte Sauerbruch - wegen Störung eines Gottesdienstes und Missachtung der Sonntagsheiligung. Das ist eine Nachricht aus einer versunkenen Welt.Heute arbeitet die Hälfte der fast 40 Millionen Beschäftigten zu den traditionellen Ruhezeiten, davon 51 Prozent abends, nachts oder am Wochenende (1994: 38 Prozent). Am Sonntag treten 28 Prozent der Beschäftigten gewöhnlich oder gelegentlich zum Dienst an, also etwa 10,5 Millionen. Im Einzelhandel sind 75 Prozent der Beschäftigten Frauen, viele davon Mütter, sie und ihre Familien sind vor allem von Sonntagsarbeit betroffen. Heiligung des Sonntags meint heute, mit den Worten des evangelischen Theologen Karl Barth, "die heilsame Unterbrechung der täglichen Arbeit", den "regelmäßigen Streik gegen alle Arbeitszwänge".Der Sonntagsschutz ist eine zunehmend gefährdete gute und gesunde Tradition. Und "gesunde Traditionen", sagte der englische Schriftsteller Gilbert Keith Chesterton, "sind wie Laternenpfahle. Sie leuchten einem den Weg. Doch nur ein Betrunkener hält sich an ihnen fest". Keine Krankenschwester würde heute am Sonntag den Dienst mit der Begründung verweigern, es sei Sonntag, also jeder Dienst ein Sakrileg, der nicht Gottesdienst sei. Denn der Dienst am Menschen geht vor. Aber so notwendig die Arbeit der Schwestern, der Pfleger, der Ärzte, der Busfahrer, der Polizisten oder Journalisten an Sonn- und Feiertagen ist, so überflüssig ist es an Sonntagen, sich als Verkäufer von Waschmaschinen oder Parfüms zur Verfügung zu halten. Das Bundesverfassungsgericht klammert sich nicht wie ein Betrunkener an die Laterne. Aber es löscht sie auch nicht. Sein Urteil erinnert daran: Ohne das Licht, das der Sonntag spendet, tappen wir werktags im Dunkeln.------------------------------Die Entscheidung ist kein Triumph der Kirchen über den säkularen Staat. Sie ist ein Sieg des Gemeinsinns über das Nützlichkeitsinteresse und den Arbeitszwang.
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