Auf allen Weihnachtsmärkten, bei denen nicht 2G gilt, und das dürften schon wegen fehlender Zugangskontrollen die meisten sein, hat zunächst einmal jeder Zutritt, wie Finanzsenator Matthias Kollatz (SPD) nach der Senatssitzung erläuterte. Dort greift also nicht die 3G-Regel (geimpft, genesen, getestet), Ungeimpfte müssen keine negativen Tests nachweisen. Es gilt dann allerdings eine Maskenpflicht, wie der Berliner Senat in einer Presseerklärung schreibt.
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Etwas anders stellt sich die Lage hingegen in geschlossenen Restaurants auf dem Gelände der Weihnachtsmärkte dar. Dort können die Betreiber wählen, ob sie 2G oder 3G anwenden. Ungeimpfte kämen nur im Falle von 3G rein und müssten dabei auch einen negativen Corona-Test nachweisen. Solche Tests sind seit geraumer Zeit kostenpflichtig.
Diskussion über Zuschauerobergrenze für Union Berlin
Ferner wurde am Dienstag für den Fußballbundesligisten Union Berlin eine neue Zuschauerobergrenze beschlossen. Bisher konnte der Verein sein Stadion An der Alten Försterei mit der 3G-Regel zur Hälfte füllen. Nun sind 75 Prozent möglich. (mit dpa)
In einer früheren Version des Textes hieß es, dass auf Weihnachtsmärkten, auf denen die 2G-Regel nicht gilt, die 3G-Regel in Kraft tritt. Richtig ist jedoch, dass auf Märkten ohne 2G nur die Maskenpflicht gilt und mehr nicht. Die 3G-Regel gilt dann nicht.
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