Kriminalität

Doppelmord-Anklage gegen Leipziger Amokfahrer erhoben

Wegen zweifachen Mordes und 85-fachen versuchten Mordes soll sich ein damals 33-Jähriger wegen seiner Amokfahrt am 4. Mai in Leipzig verantworten.

Ingo Eckardt
Ingo Eckardt
4 Min
Der Amokfahrer von Leipzig soll vor Gericht gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben. Jeffrey K. hatte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seinen VW in Leipzig in eine Menschenmenge in der Grimmaischen Straße gelenkt.

Der Amokfahrer von Leipzig soll vor Gericht gestellt werden. Die Staatsanwaltschaft hat nun Anklage erhoben. Jeffrey K. hatte nach den Ermittlungen der Staatsanwaltschaft seinen VW in Leipzig in eine Menschenmenge in der Grimmaischen Straße gelenkt.

© IMAGO/dts Nachrichtenagentur

Es war ein schwarzer Tag für Leipzig: Am 4. Mai ist ein 33 Jahre alter Mann in der Grimmaischen Straße in Leipzig in eine Menschenmenge gefahren. Jeffrey K. lenkte seinen VW Taigo vom Augustusplatz in die Fußgängerzone, wo er zwei Menschen, eine 63-jährige Frau und einen 77 Jahre alten Mann, tötete und acht Personen verletzt hatte.

Die Staatsanwaltschaft Leipzig hat nun Anklage am Schwurgericht des Landgerichts Leipzig erhoben. Der Tatvorwurf lautet auf Mord in zwei tateinheitlichen Fällen in Tateinheit mit versuchtem Mord in 85 Fällen. Dazu kommt ein schwerer gefährlicher Eingriff in den Straßenverkehr in 91 Fällen und mit gefährlicher Körperverletzung in acht Fällen.

Im Ergebnis der durchgeführten umfangreichen Ermittlungen heißt es seitens der Staatsanwaltschaft, liege dem Angeschuldigten zur Last, bei der Fahrt am 4. Mai dieses Jahres durch die Fußgängerzone der Grimmaischen Straße zwei Menschen getötet zu haben und ferner versucht zu haben, mindestens weitere 85 Menschen zu töten. Die Staatsanwaltschaft sieht in diesem Zusammenhang die Mordmerkmale der Heimtücke, der sonst niedrigen Beweggründe und des gemeingefährlichen Mittels als gegeben an.

Der Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung (SPD), der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer, Sachsens Innenminister Armin Schuster (beide CDU) und der Polizeipräsident von Leipzig, René Demmler (v. r. n. l.), gedachten mit einem Blumengesteck am Tag nach der Amokfahrt in Leipzig den Opfern.

Der Oberbürgermeister von Leipzig, Burkhard Jung (SPD), der Ministerpräsident des Freistaates Sachsen Michael Kretschmer, Sachsens Innenminister Armin Schuster (beide CDU) und der Polizeipräsident von Leipzig, René Demmler (v. r. n. l.), gedachten mit einem Blumengesteck am Tag nach der Amokfahrt in Leipzig den Opfern.

© Rico Thumser

Keine Schuldunfähigkeit: Tatverdächtiger soll in U-Haft

Nach den Erkenntnissen der Ermittlungsbehörden wurden wie erwähnt acht Menschen verletzt. Zwei Frauen und zwei Männer sollen direkt als Folge eines Kontakts mit dem Fahrzeug verletzt worden sein. Die vier anderen Personen wurden nach derzeitigen Erkenntnissen infolge eines Zusammenpralls mit den vom Fahrzeug erfassten Personen verletzt.

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Jeffrey K. ist seit seiner vorläufigen Festnahme in einem psychiatrischen Krankenhaus untergebracht. Hintergrund ist, dass es zu Beginn der Ermittlungen die Annahme gab, dass der Angeschuldigte die Tat im Zustand erheblich verminderter Schuldfähigkeit begangen haben könnte. Inzwischen liegt der Staatsanwaltschaft das vorläufige Gutachten des forensisch-psychiatrischen Sachverständigen vor.

Nach dessen vorläufiger Bewertung gibt es keine Anhaltspunkte für die Annahme einer Schuldunfähigkeit oder einer verminderten Schuldfähigkeit laut Strafgesetzbuch. Deswegen hat die Staatsanwaltschaft Leipzig mit Anklageerhebung beim Landgericht Leipzig die Aufhebung des Unterbringungsbefehls und zugleich den Erlass eines Haftbefehls beantragt. Über den Antrag, ob der Mann nun aus der Klinik in Untersuchungshaft müsse, habe das Landgericht Leipzig noch nicht entschieden.

Rätselhaft: Hätte man die Tat verhindern können?

Der Angeschuldigte ist nicht vorbestraft. Allerdings galt er als psychisch auffällig. Wenige Tage vor der Tat war er in seinem sozialen Umfeld negativ aufgefallen, weshalb am 17. April ein Polizeieinsatz stattgefunden hatte und ihm eine Unterbringung im Krankenhaus einbrachte. Grund sei sein psychischer Zustand gewesen; er habe sich freiwillig in Behandlung begeben, heißt es. Erst am 29. April, also fünf Tage vor der Tat, wurde er aus der Klinik entlassen.

Kurz nach der Amokfahrt wurde der Vorwurf geäußert, dass den Behörden die Gefährlichkeit des Mannes hätte klar sein müssen. Die Familie der Ex-Partnerin des Mannes hatte dem MDR-Fernsehen einen Brief übergeben, in dem einschlägige Anschuldigungen erhoben wurden. Im „Sachsenspiegel“ wurde danach von Anzeigen aus dem Familienkreis und der Bitte um Unterstützung seitens der Behörden berichtet.

Zum Tatvorwurf hat sich Jeffrey K. gegenüber den Ermittlungsbehörden nicht geäußert, heißt es nun seitens der Staatsanwaltschaft. Gegenüber dem forensisch-psychiatrischen Sachverständigen habe der Angeschuldigte allerdings zur Tat Aussagen getroffen. Das Landgericht wird nunmehr über die Zulassung der Anklage und die Eröffnung des Hauptverfahrens entscheiden.

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