Wie viel darf es kosten, einen Menschen aus der rechtsextremen oder islamistischen Szene zu holen? Um diese Frage ist in Sachsen ein politischer Streit entbrannt. Die Deradikalisierung in Sachsen wird von gleich drei Ministerien finanziert – für das Jahr 2025 flossen nach offiziellen Angaben rund 1,88 Millionen Euro an Landesmitteln, dazu kommen Bundesgelder.
Die AfD-Fraktion hält das für pure Geldverschwendung und rechnet vor: über 70.000 Euro pro beratener Person. Grundlage ist eine Antwort der Staatsregierung auf eine Kleine Anfrage. Ein genauer Blick in die Zahlen zeigt jedoch, dass diese Rechnung mehrere Schwachstellen hat.
Worum es in der Landtagsanfrage geht
Ausgelöst wird die Debatte durch eine Kleine Anfrage des AfD-Abgeordneten Lars Kuppi (Drucksache 8/7895). Das sächsische Sozialministerium beantwortete sie am 9. September 2026 im Auftrag der Staatsregierung.
Im Zentrum steht die 2017 eingerichtete Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention, kurz Kora. Sie arbeitet phänomenübergreifend und dient als erste Anlaufstelle für Menschen, die eine mögliche Radikalisierung im eigenen Umfeld beobachten. Angebunden an Kora sind mehrere Träger, die die eigentliche Ausstiegs- und Distanzierungsarbeit leisten.
Diese Programme gibt es in Sachsen
Die Landschaft der Deradikalisierung in Sachsen verteilt sich auf mehrere Zuständigkeiten. Das erklärt auch, warum drei Ministerien beteiligt sind:
Diese Partner von Kora sind im Bereich der Deradikalisierungsarbeit in Sachsen tätig:
- Aussteigerprogramm Sachsen (seit 2011): gefördert über das Innenministerium
- Violence Prevention Network – Beratungsstelle Sachsen (seit 2017): gefördert über das Sozialministerium, kofinanziert mit Bundesmitteln
- Violence Prevention Network – Prisma Sachsen (seit 2009): Arbeit im Justizvollzug, gefördert über das Justizministerium
- AGJF Sachsen – pro:dis (seit 2021): Distanzierungsberatung in der Jugendarbeit, ebenfalls mit Bundeskofinanzierung
Die Kritik der AfD
Für die AfD-Fraktion sind diese Strukturen zu teuer und zu unübersichtlich. Sie summiert die Landeszuwendungen für 2025 auf knapp 1,9 Millionen Euro und verweist zusätzlich auf knapp zwei Millionen Euro über das Landes-Demokratiezentrum Sachsen.
Der AfD-Abgeordnete Kuppi stellte die Wirtschaftlichkeit grundsätzlich infrage. „Pro Person ergeben sich unglaublich hohe Kosten von über 70.000 Euro“, erklärte er. Man müsse in den Haushaltsverhandlungen „jeden Euro zweimal umdrehen“ und Doppelstrukturen auflösen.
Kuppi äußerte zudem einen weitergehenden Verdacht: „Bestimmte Vereine und Netzwerke nutzen die Programme, um Steuergeld abzukassieren.“
Warum die 70.000-Euro-Rechnung wackelt
Die AfD teilt die Gesamtkosten durch 54 Personen, die sich 2025 für ein Programm interessiert hätten. Diese Bezugsgröße greift laut den offiziellen Zahlen allerdings zu kurz.
Die Antwort der Staatsregierung erfasst allein für 2025 im Bereich der Distanzierungs- und Ausstiegsberatung mit direktem Kontakt zur betroffenen Person 37 Fälle im Bereich Rechtsextremismus, zwei im Bereich Linksextremismus und 15 im islamistischen Bereich – zusammen 54 neu aufgenommene Fälle.
Entscheidend ist ein weiterer Punkt: Laut Staatsregierung dauern Ausstiegs- und Distanzierungsprozesse häufig mehrere Jahre. Die jährlich aufgenommenen Fälle sind also nicht deckungsgleich mit der Gesamtzahl der laufend Betreuten. Zwischen 2020 und Mitte 2026 wurden über alle Jahre hinweg mehrere Hundert Fälle aufgenommen. Konkret sind es 196 Rechtsextreme, sieben Linksextreme und 50 Menschen aus dem Spektrum des islamistischen Extremismus.
Im selben Zeitraum haben 134 Personen aus dem rechtsextremen Umfeld sowie 33 Personen aus dem extremen islamistischen Umfeld den Deradikalisierungsprozess erfolgreich abgeschlossen, so die offiziellen Angaben. Für Linksextremisten sind in diesem Zeitraum keine erfolgreichen Abschlüsse ausgewiesen.
Was bei den Zahlen zu beachten ist: Ein großer Teil der Arbeit bestehe laut Ministerium aus der Beratung des persönlichen und professionellen Umfelds wie Freunde, Angehörige oder Lehrer. Diese Fälle seien in der Statistik der direkten Beratungen gar nicht enthalten. Die Staatsregierung betont aber, dass diese Arbeit wichtig ist, weil das Umfeld häufig bereits ein Vertrauensverhältnis zur betreffenden Person besitzt und dadurch einen Zugang zur Deradikalisierung erleichtern kann.
Wie die Beratungen ablaufen
Die Deradikalisierungsberatung in Sachsen beginnt in der Regel mit einer Erstberatung durch die Koordinierungs- und Beratungsstelle Radikalisierungsprävention (Kora), die Betroffene oder ihr Umfeld an spezialisierte Träger vermittelt. In die Statistik aufgenommen werden Fälle mit direktem Kontakt zur radikalisierten Person. Die Beratung soll einen schrittweisen Ausstieg aus extremistischen Szenen und Ideologien beziehungsweise eine Distanzierung davon unterstützen und kann mehrere Jahre dauern.
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Voraussetzung für einen erfolgreichen Prozess sind meist Freiwilligkeit und eigene Motivation; vereinzelt könne die Beratung auch auf gerichtliche Weisung angeboten werden. Bei Inhaftierten wird sie in die Vollzugs- und Eingliederungsplanung eingebunden. Wird eine Beratung vorzeitig beendet oder abgebrochen, etwa wegen fehlender Mitwirkung, Wohnortwechsels oder einer Haftverlegung, können weitere motivierende Gespräche und niedrigschwellige Angebote folgen.
Was die Zahlen zum Erfolg sagen
Die Antwort der Staatsregierung dokumentiert auch Abschlüsse konkret für einzelne Jahre. 2025 wurden im Bereich Rechtsextremismus 18 Beratungen erfolgreich beendet, im islamistischen Bereich fünf. Abbrüche wegen fehlender Mitwirkung sind für dieses Jahr nicht verzeichnet.
Über den gesamten Zeitraum seit 2020 überwiegen die erfolgreichen Abschlüsse deutlich die dokumentierten Abbrüche. Ein Beleg für Wirksamkeit oder Unwirtschaftlichkeit liefert das Material allein nicht – es zeigt aber, dass die simple Kostenteilung der AfD die Struktur der Arbeit nicht abbildet.
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