BERLIN. Eine große Zahl künftiger Rentner könnte im Alter finanziell stark unter Druck geraten. Die Deutsche Rentenversicherung verwies gestern auf Anfrage auf das aktuelle Gutachten des Sachverständigenrates, wonach ein westdeutscher Durchschnittsverdiener rund 25 Jahre Beiträge an die Rentenversicherung entrichten müsse, um eine Rente in Höhe der steuerfinanzierten Grundsicherung von derzeit 660 Euro zu bekommen. Im Jahr 2030 würden, bezogen auf das heutige Grundsicherungsniveau, rund 30 Jahre notwendig sein. Bei Ostdeutschen sind die Größenordnungen ähnlich hoch. Erst nach dieser Zeit würde die gesetzliche Rente bei Durchschnittsverdiener demnach höher ausfallen als die Sozialhilfe. Durchschnittsverdiener sind Arbeitnehmer mit einem Jahres-Bruttoeinkommen von aktuell rund 30 000 Euro.SPD-Sozialminister bleibt hartBemerkenswert sind die Zahlen aus zwei Gründen: Zum einen werden viele Arbeitnehmer in Zukunft - auch wegen der Veränderungen in der Arbeitswelt - ohnehin nicht auf deutlich mehr als 30 bis 35 Beitragsjahre kommen. Zum anderen wird die private zusätzliche Riester-Altersabsicherung, die eigentlich Versorgungslücken im Alter schließen sollte, derzeit auf die Grundsicherung (entspricht quasi der Sozialhilfe) angerechnet. Entsprechend wird auch bei anderen Einkommensarten wie Geldvermögen verfahren.Heute liegen die durchschnittlichen Rentenzahlbeträge (Kranken- und Pflegeversicherung sind schon abgezogen) für Männer in den alten Bundesländern bei 950 Euro, für Frauen bei rund 480 Euro im Monat. Männer erhalten in Ostdeutschland einen Rentenzahlbetrag von durchschnittlich etwa 1 000 Euro, Frauen von rund 670 Euro monatlich.Sozialverbände fordern wegen der Anrechnung der Grundsicherung auf die Riester-Rente vehement eine gesetzliche Korrektur. "Von 660 Euro monatlich kann man kaum leben", sagte VdK-Präsident Walter Hirrlinger der Berliner Zeitung. "Der Gesetzgeber sollte also dafür sorgen, dass die private Vorsorge gestärkt und attraktiver gemacht wird. Das kann nur gelingen, wenn sich die Menschen darauf verlassen können, dass der Staat auf ihre private Altersabsicherung nicht zugreift, in dem entsprechend hohe Freibeträge für die Riester-Rente vorgesehen werden." Es gehe darum, Altersarmut zu verhindern. Deshalb könne sich der Staat auch seiner Verpflichtung nicht entziehen: "Entweder er finanziert aus Steuermitteln eine wachsende Zahl von Grundsicherungsempfängern oder er schützt die Riester-Ersparnisse stärker", so Hirrlinger. Er unterstrich, dass die Arbeitgeber ebenfalls ihren Teil zu einem auskömmlichen Leben der Menschen im Alter beitragen sollten. Die betriebliche Altersabsicherung müsse ausgebaut werden.Unterstützung erhalten die Sozialverbände aus der CDU. Der Rentenexperte der Unions-Bundestagsfraktion, Peter Weiß, sprach sich für Nachbesserungen bei der Riester-Rente aus. Seiner Ansicht nach sollten private und betriebliche Altersvorsorge im Bedarfsfall nur zu 50 Prozent mit der Grundsicherung verrechnet werden. "Wer eine private Altersvorsorge aufbaut, hat im Alter immer mehr als die Grundsicherung", das müsse das Ziel sein.Bundessozialminister Olaf Scholz (SPD) schloss hingegen Änderungen an der Riester-Rente aus. Darin sei er sich mit der Union einig, sagte er. Es wäre "ganz unklug", die Anrechenbarkeit der Riester-Rente auf die Grundsicherung abzuschaffen, erklärte Scholz. Denn das müsse man dann generell machen.------------------------------Foto: Eltern bekommen besonders hohe Zulagen für die Riester-Rente.
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