Die Aussage von Sabine Leutheusser-Schnarrenberger klingt leider zu optimistisch. Da das Bundesverfassungsgericht die Vorratsdatenspeicherung nur in ihrer Ausführung, nicht aber als solche bemängelt, dürfte das Urteil auf europäischer Ebene kaum wahrgenommen werden. Ein mutiger, aber zu kurzer Sprung von Deutschlands höchsten Richtern. Zu den Säulen einer funktionierenden Demokratie gehört, dass der Staat seinen Bürgern das uneingeschränkte Vertrauen schenkt und erst Informationen zu ihrem Privatleben sammelt, wenn sich der konkrete Verdacht auf eine Straftat ergibt. Genau das ist aber selbst bei einer reduzierten Umsetzung der EU-Richtlinie nicht der Fall.Rasmus Ph. Helt, Hamburg
Ihre Meinung ist uns wichtig. Senden Sie uns Ihr Feedback zu diesem Artikel an: [email protected]