Verfassungsschutz

Einstufung als rechtsextrem: Sachsens AfD-Chef fordert Ende der „Beschnüffelungspraxis“

Die sächsische AfD geht juristisch gegen ihre Einstufung als „gesichert extremistische Bestrebung“ vor. Landeschef Urban spricht von „hanebüchen Vorwürfen“.

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Die AfD gilt in Thüringen als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“.

Die AfD gilt in Thüringen als „erwiesen rechtsextremistische Bestrebung“, in Sachsen, Sachsen-Anhalt und Brandenburg als „gesichert rechtsextremistische Bestrebung“.

© Willi Schewski/Imago

Nach einem in zwei Instanzen gescheiterten Eilverfahren wurde von der größten Oppositionskraft im Sächsischen Landtag Ende März Klage beim Verwaltungsgericht Dresden erhoben. Das bestätigte ein Gerichtssprecher der „Freien Presse“.

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