Null Toleranz gegen Schulschwänzer - das ist die neue Linie Berlins. Aber nicht nur für Schüler, auch für Eltern, die ihre Kinder nicht zum Unterricht schicken, drohen künftig härtere Strafen. Sie müssen mit bis zu 2 500 Euro rechnen. In besonders schweren Fällen droht ihnen sogar der Entzug des Sorgerechts. Darauf haben sich die Bezirke und die Senatsschulverwaltung geeinigt.Die neue Regelung sieht vor, dass Lehrer und Schulämter schneller als bisher reagieren, wenn Kinder nicht zum Unterricht erscheinen. Sie gilt für alle Bezirke und ist eine Reaktion auf die Diskussion um vernachlässigte Kinder. "Diese Diskussion zeigt, dass wir noch genauer hinsehen müssen, wenn Kinder nicht zur Schule kommen", sagte Bildungssenator Klaus Böger (SPD). Man habe sich mit den Bezirken, darauf verständigt, dass man keine Zeit verstreichen lassen dürfe, wenn Kinder nicht im Unterricht erscheinen. "Wenn sich Eltern stur stellen und ihren Kindern das Recht auf Bildung verweigern, muss der Bezirk die Schulpflicht der Kinder mit Hilfe der Polizei durchsetzen", so Böger.Mit Polizeibegleitung zur SchuleBisher reagierten die Bezirke auf Schulschwänzen unterschiedlich. Während Neukölln, Friedrichshain-Kreuzberg und Tempelhof-Schöneberg rigoros und schnell handelten, vergingen in anderen Bezirken Monate, bis überprüft wurde, warum Kinder nicht in die Schule gehen. "Einige Bezirke nahmen das Problem nicht so ernst", sagte Kenneth Frisse, Sprecher der Senatsschulverwaltung. Wie ernst das Thema ist, wurde bei einer Umfrage der Verwaltung im Januar deutlich. Diese ergab, dass 1 038 Kinder an die Schulämter gemeldet wurden, die nicht im Unterricht erschienen. Trotz Bußgeldverfahren und der Androhung, dass die Polizei die Kinder abholt und zum Unterricht bringt, gab es 97 Schüler, die weiterhin nicht den Unterricht besuchten.Kinder bleiben aus unterschiedlichen Gründen der Schule fern. Nicht immer handelt es sich um Schulverweigerer. Oft stellt sich bei der Überprüfung heraus, dass die Kinder mit ihren Eltern umgezogen sind, aber nicht korrekt umgemeldet wurden. Bei Grundschülern liege es fast immer an den Eltern, so eine Sachbearbeiterin im Schulamt Tempelhof-Schöneberg. In manchen Bevölkerungsgruppen, beispielsweise bei Roma-Familien, müssten Kinder oft auf jüngere Geschwister aufpassen und würden deshalb nicht zur Schule geschickt. Manchmal höre sie auch Erklärungen fürs Fernbleiben, beispielsweise, dass die Oma gestorben sei und man den Urlaub habe verlängern müssen. Ganz selten seien religiöse Gründe dafür verantwortlich, dass Eltern ihre Kinder nicht zur Schule schicken.Keine leeren DrohungenIn den Oberschulen würden Schüler oft zu Schwänzern, wenn sie aufs Gymnasium geschickt werden, dort aber den Anforderungen nicht gewachsen sind und auf die Realschule wechseln müssen. Das frustriere viele so sehr, dass sie keine Lust mehr hätten, zum Unterricht zu gehen.Tempelhof-Schöneberg hat die Erfahrung gemacht, dass Bußgelder oder die Begleitung zur Schule durch die Polizei durchaus etwas bringen. "Das hat auch eine abschreckende Wirkung auf die anderen Schüler. Wenn wir immer nur drohen, werden wir irgendwann nicht mehr ernst genommen", so die Sachbearbeiterin.------------------------------Notfalls kommt die PolizeiNach drei Tagen spätestens sollen die Schulen persönlichen Kontakt zu den Eltern aufnehmen, wenn ein Kind unentschuldigt fehlt.Nach zehn Tagen spätestens müssen die Schulen Schulversäumnisse beim Schulamt anzeigen, wenn es ihnen nicht gelingt, im Gespräch mit den Eltern für die Einhaltung der Schulpflicht zu sorgen. Dann ist der Bezirk für die Schulversäumnisse zuständig. In der Regel versucht das Schulamt, Kontakt mit den Eltern aufzunehmen - unterstützt von Schulpsychologen und den sozialpädagogischen Diensten und Jugendämtern.Innerhalb von zwei Wochen nach Eingang der Schulversäumnisanzeige leitet der Bezirk ein Bußgeldverfahren ein, wenn sich die Eltern stur stellen, keinen Grund für das Fernbleiben ihrer Kinder vom Unterricht liefern oder sich nicht äußern.Wenn das nicht hilft, muss die Polizei die Schulpflicht durchsetzen, indem sie das Kind von zu Hause abholt und in die Schule bringt.In besonders schweren Fällen prüft der Bezirk die Einschränkung oder den Entzug des elterlichen Sorgerechts.Das Verfahren gilt auch für die Deutschkurse, die Kinder mit Sprachdefiziten vor der Grundschule besuchen müssen.------------------------------Wie die Bezirke im Schuljahr 2005/2006 auf Schulschwänzer reagiertenAnzahlSchulversäumnis-Anzeigen der Schulen 1 038- davon gegen Schulanfänger 2005 112Einleitung von Bußgeldverfahren 467- davon bei Schulanfängern 2005 38Verhängte Bußgeldbescheide 83- davon bei Schulanfängern 2005 13Androhung der Zuführung durch die Polizei 385- davon bei Schulanfängern 2005 16Begleitung zum Unterricht durch die Polizei 69- davon für Schulanfänger 2005 5Schüler, die trotz aller Maßnahmen weiterhin nicht in der Schule erschienen sind 97- davon Schulanfänger 2005 6Gesamtschülerzahl 2005/2006 ca. 340 000
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